Der Referentenentwurf löste massive Kritik von Berufsbetreuern aus, da er vielfach Einkommensverluste und falsche Anreize schafft. Wie wird auf dieses praxisnahe Feedback reagiert?
Der aktuelle Referentenentwurf zur Reform der Betreuervergütung stellt eine erhebliche Bedrohung für hauptberufliche Betreuerinnen und Betreuer dar, die überwiegend mittellose Klientinnen und Klienten in anderen Wohnformen betreuen. Besonders in diesen oft komplexen und zeitaufwendigen Fällen führen die geplanten Kürzungen der Pauschalen zu erheblichen Einkommensverlusten. Die laufenden Kosten, die wir als Berufsbetreuer tragen, sowie der Mehraufwand durch die Reform von 2023 werden im Entwurf nicht ausreichend berücksichtigt. Sollte dieser Entwurf in seiner jetzigen Form in Kraft treten, würde dies für viele von uns das Ende unserer beruflichen Tätigkeit bedeuten und die Gewinnung von Nachwuchs nahezu unmöglich machen. Eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs ist daher dringend erforderlich, um die finanzielle Grundlage unserer Arbeit zu sichern und den Beruf auch in Zukunft attraktiv zu gestalten.
Sehr geehrter Herr S.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Klar ist: Die Vergütung von beruflichen Betreuerinnen und Betreuern sowie Vormündern ist nicht mehr zeitgemäß. Viele Menschen in unserem Land sind auf eine rechtliche Betreuung angewiesen. Durch Alter, Krankheit oder Behinderung können sich viele Menschen nicht um ihre eigenen rechtlichen Angelegenheiten kümmern. Deshalb reformieren wir jetzt die Vormünder- und Betreuervergütung. Dafür haben wir bereits einen Referentenentwurf vorgelegt.
Die Vergütung der beruflichen Betreuerinnen und Betreuer erhöhen wir um durchschnittlich 12,7 Prozent. Das Gleiche gilt für berufsmäßige Vormünder, Verfahrenspfleger, Umgangs-, Ergänzungs- und Nachlasspfleger. Der Preisanstieg der letzten Jahre hat auch Betreuerinnen und Betreuer sowie Betreuungsvereine getroffen. Deshalb haben wir einen Inflationsausgleichszahlung für den Zeitraum von 2024 bis Ende 2025 beschlossen. Der Inflationsausgleich wird bestehende Notlagen abfedern. Zudem wollen wir unnötige Bürokratie abbauen und die Digitalisierung nutzen, um die Arbeit der Betreuer zu erleichtern. Beides wird dazu beitragen, dass Betreuerinnen und Betreuer ihre unersetzliche Arbeit auch künftig leisten können.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB