![Marco Buschmann Portrait von Marco Buschmann](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/profilbild-marco0.png?itok=8x0miuJi)
Im Zuge des neuen Namensrechts wird für minderjährige Kinder aus geschiedener Ehe künftig eine Möglichkeit der Namensänderung in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen.
Dr. Marco Buschmann MdB / Fotografin: Julia Deptala
Im Zuge des neuen Namensrechts wird für minderjährige Kinder aus geschiedener Ehe künftig eine Möglichkeit der Namensänderung in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen.
Die Freien Demokraten sind die Partei der Freiheit und der Selbstbestimmung. Freie Demokraten sehen Respekt, Toleranz und Chancengerechtigkeit als Grundpfeiler des gesellschaftlichen Zusammenlebens.
Ein solch schwerwiegender Eingriff ist nur in bestimmten Fällen gerechtfertigt.
Wir leben in der Tat in einer alternden Gesellschaft. Die geburtenstarken Jahrgänge, die sogenannten „Babyboomer“, gehen in den nächsten Jahren in Rente. Auf immer mehr Rentnerinnen und Rentner kommen immer weniger junge Menschen, die Beiträge in die gesetzliche Rente einzahlen. Dadurch droht die Finanzierung der gesetzlichen Rente immer weiter in Schieflage zu geraten.
Die Pflicht des Staates, ungeborenes Leben zu schützen, ergibt sich aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 unseres Grundgesetzes.
Deshalb haben wir als Bundesregierung das Justizstandort-Stärkungsgesetz auf den Weg gebracht.