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Marco Buschmann
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Frage von Moritz B. •

Wie stehen sie zur Gründung eines transnationalen europäischen Handelsgerichts?

Sehr geehrter Herr Buschmann,

seit dem Brexit besteht aufgrund der hohen Nachfrage nach effizienter Streitbeilegung für die einzelnen EU-Mitgliedstaaten die Chance, ihre Gerichte für die Beilegung internationaler Handelsstreitigkeiten attraktiver zu machen. Für die BRD sehen Teile der Literatur einerseits das Problem, dass § 184 GVG die deutsche Sprache als Gerichtssprache vorsieht und zum anderen das strenge deutsche AGB-Recht die Attraktivität des deutschen Rechts mindert.

Daher ist meine Frage an sie: Wie stehen Sie bzw. Ihre Partei zur Gründung eines transnationalen Handelsgerichts auf EU-Ebene? Wäre dies nicht ein entscheidender Schritt, den Standort Europa zu stärken, sowie die europäische Integration bedeutend voranzutreiben?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B. 

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Als Freie Demokraten setzen wir uns für eine effiziente Streitbeilegung ein. In Zeiten globaler Lieferketten und internationalen Warenverkehrs gibt es immer häufiger auch Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmen verschiedener Staaten. Dafür muss die Justiz gewappnet sein. Deshalb haben wir als Bundesregierung das Justizstandort-Stärkungsgesetz auf den Weg gebracht. Parteien von privatrechtlichen Wirtschaftsstreitigkeiten sollen Verfahren künftig vollständig in englischer Sprache führen können. Außerdem soll den Parteien von großen privatrechtlichen Wirtschaftsstreitigkeiten ein attraktives Gesamtpaket für das Verfahren angeboten werden, damit sich Deutschland dem Wettbewerb mit anerkannten ausländischen Handelsgerichten und Schiedsgerichten stellen kann. Insbesondere Unternehmen mit starker Exportorientierung werden davon profitieren. Damit sorgen wir für ein an den Bedürfnissen der Wirtschaft orientiertes schnelles, effizientes und attraktives Gerichtsverfahren.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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