Als Verordnung der EU handelt es sich um unmittelbar geltendes Recht, ohne dass Deutschland hierzu einen Umsetzungsakt vornehmen müsste.
Inwiefern DIN-Normen im Rahmen der Betriebskostenverordnung heranzuziehen sind und wie diese zu verstehen sind, ist daher eine Frage der Auslegung durch die unabhängigen Gerichte.
Das Bundesministerium der Justiz wird zeitnah einen Entwurf vorlegen, der diesem Anliegen Rechnung tragen und die Schilderungen von Betroffenen einbeziehen wird.
Deshalb stehen wir als Freie Demokraten auch für konstruktive Gespräche mit der Opposition zur Verfügung. Um die Wahlrechtsreform umzusetzen, braucht es jetzt die Bereitschaft zur sachlichen Debatte.
Die Erforschung von ME/CFS ist für die Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Die Beratungen im deutschen Bundestag waren ein wichtiges Zeichen dafür, dass dieser Erkrankung auch in der Bundespolitik der notwendige Stellenwert eingeräumt wird.
Gegenwärtig diskutiert der Deutsche Bundestag daher fraktionsübergreifend über unterschiedliche Konzepte, die Suizidhilfe gesetzlich zu regeln.