Frage von Maike H. • 14.03.2023
Herr Scholz sagt aus, dass sich Anleger anlässlich der Bankenturbulenzen keine Sorgen machen müssen. Daher meine Frage: gilt die Einlagensicherung verbindlich auch bei der Pleite mehrerer Großbanken ?
Antwort von Marco Buschmann FDP • 22.03.2023
Sehr geehrte Frau H.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Auch als Reaktion auf die Finanzkrisen der jüngeren Vergangenheit wurde 2015 das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) beschlossen. Demnach gilt eine Deckungssumme von 100.000 Euro je Anleger und Institut (§ 8 Abs. 1 EinSiG). In besonderen Fällen beträgt die Deckungssumme bis zu 500.000 Euro (§ 8 Abs. 2, 3 und 4 EinSiG). Die Einlagensicherung greift unabhängig davon, um welche Bank es sich handelt, also auch bei Großbanken.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB