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Marco Buschmann
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Frage von Patrick B. •

Pauschalen für Umschüler: Sind noch andere Pauschalen, bei denen wir Umschüler*innen auch mit einbezogen werden?

Sehr geehrter Herr Buschmann,

momentan mache ich eine Umschulung. Ich beziehe 780€vom Arbeitsamt. Inzwischen habe ich gegen Ende des Monats schon kein Geld mehr.
Ich habe eine andere Frage zu dem Thema gelesen, die sie beantwortet haben.
Leider haben Sie die mit Ihrer Antwort die Frage gekonnt umschifft.
Es gibt viele Umschüler in Deutschland, die versuchen wieder teil der Gesellschaft zu werden und sich für die Wirtschaft engagieren wollen.
Bisher wurden wir bei allen Pauschalen übergangen. Das einzige waren 100€ für ALG 1 Bezieher*innen, das ist in keinster weiße ausreichend.
Sind noch andere Pauschalen, bei denen wir Umschüler*innen auch mit einbezogen werden?
Sie verstehen sicherlich, dass dieses Anliegen viele Leute betrifft, die nicht beachtet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick B.

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Sehr geehrter Herr B.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die hohen Energiepreise belasten die Haushalte und Unternehmen enorm. Die Bundesregierung hat daher seit dem Frühjahr drei umfangreiche Entlastungspakete in Höhe von 95 Milliarden Euro geschnürt und einen Abwehrschirm von 200 Milliarden aufgespannt. Zusammen umfasst das Budget nun knapp 300 Milliarden Euro.

Eine Maßnahme von vielen war im vergangenen Jahr die Energiepauschale. Diese zielte namentlich  auf einkommenssteuerpflichtige Arbeitnehmer. Eine Umschulung ist in vielen verschiedenen Konstellationen denkbar. Immer gilt jedoch: Dort wo keine Lohnfortzahlung stattfindet greift das umfangreiche Netz sozialer Sicherungen, beispielsweise ALG 1 und die hierfür vorgesehene Pauschale, die bereits ausbezahlt wurde. Für den Winter 2022/23 und das gesamte Jahr 2023 hat die Bundesregierung eine Reihe weiterer Entlastungsmaßnahmen auf den Weg gebracht.

Zu nennen ist hier insbesondere die Gaspreisbremse. Aber auch der Heizkostenzuschuss wurde erhöht. Zusätzlich wird es eine Härtefallregelung für Mieter und Wohnungseigentümer geben, die andere Energieträger nutzen. Hinzu tritt die Strompreisbremse, mit denen sämtliche Haushalte entlastet werden. Weitere Maßnahmen wie die Erhöhung des Grundfreibetrages der Einkommenssteuer und die Anpassung von Kindergeld und Kinderfreibetrag stellen eine breite Entlastung der Bürgerinnen und Bürger dar.

Die Bundesregierung lässt die Bürger mit den steigenden Energiekosten nicht allein. Durch unsere Maßnahmen entlasten wir zielgerichtet wo es nötig ist.

 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann

Mitglied des Deutschen Bundestages

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