Frage von Max S. • 03.07.2023
Antwort von Marco Buschmann FDP • 17.07.2023
Die zuständigen Aufsichtsbehörden haben erklärt, dass das Thema das Kindeswohl gefährde und den Einsatz untersagt.
Die zuständigen Aufsichtsbehörden haben erklärt, dass das Thema das Kindeswohl gefährde und den Einsatz untersagt.
Mit Blick auf die Komplexität der Materien und die Arbeitsbelastung dauern solche Verfahren in der Regel mehrere Jahre.
Die Staatsanwaltschaften müssen Ermittlungsverfahren einleiten, wenn sie von verfolgbaren Straftaten Kenntnis erlangen.
Die Reform ist mir auch persönlich ein Herzensanliegen, weil das Recht auf der Höhe der Zeit sein muss.
Scheidungskinder können künftig einfacher den Namen des Elternteils annehmen, bei dem sie wohnen.
Die konkrete Festlegung der Anzahl bekenntnisfreier Schulen ist Sache der Länder, die aber an die Vorgaben des Grundgesetzes gebunden sind.