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Frage von Sina W. •

Können Scheidungskinder auch einen Doppelnamen bekommen?

Sehr geehrter Herr Buschmann,
ist ein Doppelname für Scheidungskinder (zusammengesetzt aus den Namen der beiden sorgeberechtigten jedoch geschiedenen Elternteilen) ebenfalls zulässig? Bspw. wenn die Frau nach der Scheidung ihren Geburtsnamen wieder annimmt? Ansonsten steht das Kind wieder vor einer Wahl oder anders formuliert „zwischen zwei Stühlen“, welchen Nachnamen es tragen möchte. Im besten Fall wird die Sorge gleichberechtigt aufgeteilt und das Kind fühlt sich, auch nach der Scheidung, beiden getrennt lebenden Eltern zugehörig und könnte das mit seinem Doppelnamen zum Ausdruck bringen

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau W.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Für uns Freie Demokraten ist klar: Das deutsche Namensrecht ist hoffnungslos veraltet. Es ist so flexibel wie Beton und so modern wie ein Kohleofen - und deshalb wird es Zeit, dieses Recht zu ändern! Das Bundesministerium der Justiz hat daher den Referentenentwurf für ein neues bürgerlich-rechtliches Namensrecht veröffentlicht.

Damit verbessern wir die Situation von Scheidungskindern, die künftig einfacher den Namen des Elternteils annehmen können, bei dem sie wohnen. Damit wird dem Grundsatz der Namenseinheit Rechnung getragen. Im Übrigen führt das Kind nach dem Grundsatz der Namenskontinuität den bisherigen Namen weiter. Dass ein minderjähriges Kind nach der Scheidung einen neuen Namen erhält, den keiner der Elternteile trägt, würde dagegen keinem dieser Prinzipien entsprechen. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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