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Marco Buschmann
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Frage von Rainer K. •

bekenntnisfrei Schule

Sehr geehrter Herr Buschmann,
Wieso gibt es nicht mehr bekenntnisfrei Schulen nach Art.7 Abs3 GG?
Wie ist zu vertreten, der Staat die weltanschauliche Neutralität nicht einhält?
Nach dem Grundsatz sind alle Weltanschauungen (Art. 4 GG) gleich zu behandeln, müssten da nicht alle Religionen berücksichtigt werden. Auch die Religion des fliegenden Spaghettimonsters?
Ist es einfacher, Schulen zu bekenntnisfreien Schulen zu erklären, als weiteren Religionsgemeinschaften an Schulen zu bringen. In Baden-Württemberg wurde der Islamunterricht (https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/islamischer-religionsunterricht-sunnitischer-praegung-erhaelt-rechtssichere-basis/) und orthodoxer Unterricht https://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/SEK1/RORTH ermöglicht. Auch in Hinblick auf die sinkende Zahl der Religionszugehörigkeit (https://fowid.de/meldung/kirchenaustritte-2022 ).

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Sehr geehrter Herr K.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

In unserer pluralistischen und freiheitlichen Gesellschaft ist die öffentliche Auseinandersetzung mit Religion und Weltanschauung in einem steten Wandel. Dabei kommt auch den Schulen eine besondere Bedeutung zu.

Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates. Nach der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung sind die Länder für das Schulwesen zuständig. Dabei gibt das Grundgesetz ihnen eine Reihe von Vorgaben mit auf den Weg. 

So garantiert es die Einrichtung des Religionsunterrichtes als ordentliches Lehrfach an öffentlichen Schulen. Das Grundgesetz kennt auch die Möglichkeit, bekenntnisfreie Schulen zu errichten. Nach dem Wortlaut des Grundgesetzes muss es sich hierbei aber um Ausnahmefälle handeln. Wie viele bekenntnisfreie Schulen es konkret gibt, ist dabei dem Gestaltungsspielraum der Länder überlassen. Wollte der Staat diese verfassungsrechtliche Wertung indes umkehren und die bekenntnisfreie öffentliche Schule zum Regelfall erheben, würde dies erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken auslösen. 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Marco Buschmann MdB

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