Klar ist: Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein wesentlicher Baustein eines funktionierenden Rechtsstaats.
Die juristische Frage, ob in einem Prozess – vereinfacht gesagt – ein "Ja" oder ein "Nein" nachgewiesen werden muss, steht hinter der Notwendigkeit einer effektiveren Beweisführung zurück. Dazu müssen Opfer sexualisierter Gewalt befähigt werden.
Doch auch hier gibt es in der Praxis oft Schwierigkeiten. Eine Verurteilung vermeintlicher Täter scheitert oft an einer unzureichenden Beweislage. Meines Erachtens liegt in diesem Umstand eine der entscheidendsten Stellschrauben für Verbesserungen im Kampf gegen Gewalt an Frauen.
Die derzeitig aufwändige Stiefkindadoption soll in der Tat entfallen. Kinder, die in eine Partnerschaft von zwei Frauen geboren werden, dürfen nicht schlechter gestellt sein als Kinder, die in eine Partnerschaft von Mann und Frau geboren werden.
ie zweite und dritte Lesung haben am 12.04.2024 stattgefunden. Am selben Tag wurde der Gesetzentwurf vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Das Gesetz soll zum 1. November 2024 in Kraft treten. § 4 SBGG (Anmeldung beim Standesamt) soll bereits am 1. August 2024 in Kraft treten.
Wir haben bis zuletzt für ein schlankeres und rechtssicheres EU-Lieferkettengesetz gekämpft.