Planen sie, die deutsche Staatsanwaltschaft unabhängig zu machen?
Sehr geehrter Herr Buschmann,
ein elementarer Baustein einer Demokratie ist die Gewaltenteilung und auch wenn die Staatsanwaltschaft offiziell zur Exekutive gehört, so sollte sie doch unabhängig ermitteln können, ohne Einfluss durch die Regierung, wie es schon teilweise geschah.[1] Der EuGH hat dies auch schon kritisiert, weswegen keine EU-Haftbefehle mehr ausgestellt werden dürfen.[2] In einer Demokratie ist es mMn nicht akzeptabel, dass eine solche Beeinflussung möglich ist. Auch die Ernennung von Rommel (FDP) stärkt dieses Bild.[3]
Gibt es also Pläne, die deutsche Staatsanwaltschaft unabhängig von der Exekutive zu machen?
1. https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/cum-ex-statsanwaltschaft-100.html
2. https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2019-05/cp190068de.pdf
3. https://www.spiegel.de/politik/deutschland/marco-buschmann-schlaegt-jens-rommel-als-neuen-generalbundesanwalt-vor-a-178aba17-c9b5-499a-b244-541a41e7ead1
Sehr geehrter Herr M.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Klar ist: Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein wesentlicher Baustein eines funktionierenden Rechtsstaats.
Deutschlands Staatsanwälte sind weisungsgebunden und in eine hierarchische Ordnung eingegliedert. Die Weisungsgebundenheit ist im Übrigen auch der entscheidende Unterschied zu Richtern, der in seinen Entscheidungen unabhängig ist (vgl. Art. 97 I GG). Selbstverständlich wird das Weisungsrecht jedoch durch die Bindung der Staatsanwaltschaft an Recht und Gesetz (siehe Art. 20 Abs. 3 GG) begrenzt.
Gleichwohl: Entsprechend den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wollen wir das externe ministerielle Einzelfallweisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften anpassen.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB