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Marco Buschmann
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Frage von Klara A. •

Als verheiratetes lesbisches Paar erwarten wir im März ein Kind und fragen uns, ob wir auf die Reform des Abstammungsrechts warten sollen und ob diese dann auch für bereits geborene Kinder gilt.

Sehr geehrter Herr Buschmann,

herzlichen Dank vorab für die Beantwortung der Frage, die uns aus gegebenen Anlass sehr am Herzen liegt. Zur rechtlichen Absicherung unseres Kindes sind wir aktuell mit der Frage konfrontiert, ob wir noch den diskriminierenden Weg der Stiefkindadoption gehen müssen oder auf eine Änderung des Abstammungsrechts warten können. Gilt die angestrebte Modernisierung des Abstammungsrechts dann auch für unsere Familie, wenn unser Kind vorher geboren wird?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau A.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Rechtspolitik ist immer auch Gesellschaftspolitik. Daher haben wir als Fortschrittskoalition eine Modernisierung des Familienrechts zu unseren Prioritäten erklärt. Als Bundesjustizminister habe ich bereits deutlich gemacht, dass auch die Modernisierung des Abstammungsrechts dazugehören wird. Dazu wurde auch bereits ein Eckpunktepapier vorgelegt (abrufbar unter: https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Nav_Themen/240115_Eckpunkte_Abstammungsrecht.html?nn=110490)

Die derzeitig aufwändige Stiefkindadoption soll in der Tat entfallen. Kinder, die in eine Partnerschaft von zwei Frauen geboren werden, dürfen nicht schlechter gestellt sein als Kinder, die in eine Partnerschaft von Mann und Frau geboren werden. Grundsätzlich soll in Zukunft gelten: Sind beide Frauen verheiratet, soll die Ehefrau der Frau, die das Kind geboren hat, im Zeitpunkt der Geburt kraft Gesetzes ebenfalls Mutter des Kindes werden. Außerdem soll es möglich sein, durch sog. Anerkennung der Mutterschaft rechtliche Mutter zu werden – so wie auch ein Mann die Vaterschaft für ein Kind anerkennen kann.

Für Kinder (wie Ihres), die nach Einführung der „Ehe für alle“ und vor Inkrafttreten der Reform in Ehen von zwei Frauen hineingeboren wurden, soll die Anerkennung der Mutterschaft durch die Ehefrau der Geburtsmutter ermöglicht werden, sofern eine Adoption noch nicht erfolgt ist. Die Mutterschaft kraft Ehe soll hingegen keine Rückwirkung entfalten.

Ihnen und Ihrer Familie wünsche ich alles Gute. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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