Wie soll eine Frau vor Gericht nachweisen das sie NEIN zum Sex gesagt hat?
Aus "Zeit":
In Deutschland gilt seit einer Reform des Sexualstrafrechts 2016 dagegen das Prinzip "Nein heißt Nein". Eine Vergewaltigung liegt nur dann vor, wenn Frauen den Sex deutlich ablehnen. Sie müssen sich seit der Reform nicht mehr unbedingt körperlich wehren, sondern können dies auch durch Worte oder Gesten zum Ausdruck bringen – allerdings müssen Frauen diese Ablehnung vor Gericht auch nachweisen können.
Sehr geehrter Herr S.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das von Ihnen angesprochene Prinzip "Nein heißt Nein" wurde mit dem § 177 Abs. 1 StGB eingeführt. Maßgebliche Tatbestandsvoraussetzung ist dabei der erkennbar entgegenstehende Wille des Opfers. Ob der entgegenstehende Wille erkennbar war, ist aus der Sicht eines objektiven Dritten zu beurteilen.
Für diese Sachaufklärung im Strafprozess stehen zahlreiche Beweismittel zur Verfügung, darunter beispielsweise klassisch der sog. Zeugenbeweis. Dieser scheidet jedoch bei Fällen sexualisierter Gewalt, speziell bei Vergewaltigungen, oft aus. Ferner kann etwa auch auf medizinische Befunde, wie eine körperliche Untersuchung des Opfers oder DNA-Proben zurückgegriffen werden. Doch auch hier gibt es in der Praxis oft Schwierigkeiten. Eine Verurteilung vermeintlicher Täter scheitert oft an einer unzureichenden Beweislage. Meines Erachtens liegt in diesem Umstand eine der entscheidendsten Stellschrauben für Verbesserungen im Kampf gegen Gewalt an Frauen.
Ich unterstütze daher Maßnahmen, die schnell und konkret mehr Sicherheit für Opfer sexualisierter Gewalt in Form einer erleichterten Beweisführung bringen. Ich denke dabei an den Ausbau von Gewaltschutzambulanzen für die Möglichkeit der anonymen Archivierung körperlicher Spuren von sexualisierter Gewalt sowie an den Ausbau von psycho-sozialer Betreuung oder auch die Schaffung neuer Frauenhäuser.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB