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Frage von Katrin T. •

Herr Buschmann, wann wird die 2./3. Lesung bezüglich des Selbstbestimmungsgesetz stattfinden und können wir noch im November 2024 mit dem Selbstbestimmungsgesetz rechnen?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau T.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Bundesregierung hat am 23. August 2023 einen Entwurf für ein Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) vorgelegt. Die zweite und dritte Lesung haben am 12.04.2024 stattgefunden. Am selben Tag wurde der Gesetzentwurf vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Das Gesetz soll zum 1. November 2024 in Kraft treten. § 4 SBGG (Anmeldung beim Standesamt) soll bereits am 1. August 2024 in Kraft treten.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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