Durch die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken im Konsumcannabisgesetz räumen wir mit der gescheiterten Verbotspolitik der vergangenen Jahre auf. Viele Bürgerinnen und Bürger werden dadurch in Zukunft nicht mehr unnötig kriminalisiert.
Daher haben wir als Bundesregierung eine Modernisierung des Familienrechts zu einer unserer Prioritäten erklärt.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass ein Aufenthaltstitel gemäß § 51 Absatz 1 Nr. 3 Aufenthaltsgesetz zurückgenommen werden kann, wenn ein Aufenthaltstitel etwa auf Grundlage falscher Angaben oder Urkunden erteilt wurde oder die Ausländerbehörde eine unzutreffende Entscheidung getroffen hat.
Eine reine Wohnbebauung, die nicht einem landwirtschaftlichen Betrieb dient, ist im Grundsatz unzulässig, da andernfalls die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung zu befürchten wäre (Absatz 3 Nr. 7).
Im Januar 2024 hat die erste Beratung über den Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag stattgefunden; die zweite und dritte Lesung werden zeitnah folgen.
Eine Vergewaltigung wird gemäß § 177 Absatz 6 StGB mit einer Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren und bis zu 15 Jahre (§ 38 StGB) sanktioniert. Im Jugendstrafrecht beträgt die Freiheitsstrafe gemäß § 18 JGG bis zu 10 Jahre.