Daher werden wir die steuer- und finanzrechtliche Regulierung einer Prüfung unterziehen und hier Modernisierungen beschließen.
Die Unterrichtsgestaltung in Schulen ist zunächst Sache des jeweiligen Lehrpersonals und der Leitungsorgane der Schule; die rechtlichen Rahmenbedingungen und die grundlegenden Lehrpläne fallen in den Aufgabenbereich der Schulministerien der Länder.
Wir setzen uns für mehr Gestaltungsspielraum und Wahlfreiheit ein und trauen es den Menschen zu, die für sie passende Lösung selbst zu finden. Bürokratische, langwierige Verfahren sollen der Vergangenheit angehören.
Als Verordnung der EU handelt es sich um unmittelbar geltendes Recht, ohne dass Deutschland hierzu einen Umsetzungsakt vornehmen müsste.
Inwiefern DIN-Normen im Rahmen der Betriebskostenverordnung heranzuziehen sind und wie diese zu verstehen sind, ist daher eine Frage der Auslegung durch die unabhängigen Gerichte.
Das Bundesministerium der Justiz wird zeitnah einen Entwurf vorlegen, der diesem Anliegen Rechnung tragen und die Schilderungen von Betroffenen einbeziehen wird.