Warum gibt es bei der Betriebskostenverordnung, keine klare Definition, das Instandhaltungen und Instandsetzungen nach DIN 32052 auch evtl. Wartungen enthält und deshalb vom Vermieter zu tragen ist !
Sehr geehrter Herr Buschmann,
für die Klärung einer strittigen Auslegung meines Vermieter, der unbedingt Wartungskosten gemäß seiner
Ansicht auf uns Mieter umlegen will, hätte ich gern juristische Hinweise und Unterstützung. Der o.a. DIN erklärt eindeutig, dass Wartungsmaßnahmen unter Instandhaltung und Instandsetzung fallen und deshalb
vom Vermieter zu tragen sind ( siehe § 556 BGB ff. )
Danke für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Fam. T.
Sehr geehrter Herr T.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Betriebskostenverordnung enthält keine Bezüge auf die DIN-Norm 32052 oder andere DIN-Normen. Generell sind DIN-Normen keine staatlichen Rechtsvorschriften, sondern es handelt sich um einen Standard, der von dem Deutschen Institut für Normung (DIN), einem privaten Verein, erarbeitet wurde. Inwiefern DIN-Normen im Rahmen der Betriebskostenverordnung heranzuziehen sind und wie diese zu verstehen sind, ist daher eine Frage der Auslegung durch die unabhängigen Gerichte. Konkrete Rechtsstreitigkeiten können folglich nicht beurteilt werden.
Wenn Sie Unterstützung benötigen, empfehle ich Ihnen, sich gegebenenfalls von einem auf das Mietrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen. Dieser kann dann anhand der gesamten Umstände Ihres Falles und unter Durchsicht aller relevanten Unterlagen Ihre Erfolgsaussichten beurteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Marco Buschmann MdB