
(...) Nach den ursprünglichen Plänen der Union und mit Unterstützung der Kanzlerin sollte der Einsatz der grünen Gentechnik erheblich erleichtert werden, so sollte z.B. das Haftungsrecht völlig geändert – und das für die erforderliche Transparenz notwendige Standortregister massiv eingeschränkt werden. Bei der guten fachlichen Praxis sollte für den Anbau von gentechnisch verändertem Mais ein Mindestabstand von nur 50 Metern gelten, das Standortregister bleibt, dmit wird die notwendige Transparenz geschaffen, damit Nachbarn, Imker und weitere Betroffene die notwendigen Informationen erhalten. Die Haftung bleibt unangetastet und wird nicht beschnitten. (...)