Frage an Manfred Zöllmer von Uwe G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Wie lässt es sich mit dem Grundgesetz vereinbaren, dass die Hessen SPD ihre Abgeordnete Dagmar Metzger so unter Druck setzt und auf Fraktionszwang pocht? Sind Abgeordnete denn nicht nur Ihrem Gewissen unterworfen? Die Gründe für eine Ablehnung zur Zusammenarbeit mit den Linken, welche Frau Metzger angibt, sind für mich nachvollziehbar und plausibel.
Es gab und gibt immer Themen, die in einer Partei kontrovers diskutiert werden. Aber früher gab es noch Respekt für die Meinung von Kritikern im Gegensatz zu heute.
Sehr geehrter Herr Grobecker,
in einer Demokratie übernehmen Parteien die wichtige Aufgabe, unterschiedliche Meinungen und Interessen zu sammeln, zu bündeln und schließlich in den politischen Entscheidungsprozess hineinzutragen. Der Erfolg einer Partei hängt dabei nicht zuletzt von ihrer inneren Solidarität und ihrem geschlossenen Auftreten gegenüber anderen politischen Kräften ab. Das Streben einer Partei nach Geschlossenheit ist demnach notwendig und verständlich.
Seine Grenzen findet dieses Streben an der Eigenverantwortung der Abgeordneten. Art. 38 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes stellt unmissverständlich klar, dass es keine verbindliche Beschränkung der Gewissensentscheidung des Abgeordneten gibt. Für den Fall Hessens ergibt sich das Gleiche aus Art. 76 Abs. 1 der hessischen Landesverfassung.
Für die rechtlich demnach unabhängigen Abgeordneten gilt natürlich nichts anderes als für jeden anderen Bürger auch: Wer in einer Gemeinschaft arbeitet, ist abhängig, und zwar jeder von jedem, sei es nun rechtlich oder nur faktisch. Unabhängigkeit ist also gewissermaßen ein Geschäft auf Gegenseitigkeit. Ein gewisses Maß der Einflussnahme ist folgerichtig aufgrund der bereits erwähnten Effektivitätserfordernisse als auch aufgrund der Arbeit als Team.
Der verfassungsrechtliche Schutzbereich der freien Mandatsausübung ist jedoch dann bedroht, wenn von dem Abgeordneten die Niederlegung des Mandats verlangt wird. Dies haben neben dem Parteivorsitzenden Kurt Beck auch der Vorsitzende der Bundestagsfraktion Peter Struck und die Bundesjustizmisiterin Brigitte Zypries klargestellt. Abschließend ist die Entscheidung von Dagmar Metzger als solche zu respektieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Manfred Zöllmer, MdB