Frage an Manfred Zöllmer von Hans-Ulrich G. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Zöllner,
im vergangenem Jahr wurden die Diäten um 9,6% angehoben, mit der Begründung: die Erhöhungen richten sich nach den Gehältern der komunalen Bürgermeister und Richter. Diese Begründung kann ich nicht nachvollziehen. Die Gehälter werden doch auch von den Parteien, gewählte Stadtverordnete oder Landtagsabgeordnete, festgelegt, sodaß doch die Meinung bestehen kann, das sich die Gehälter der Abgeordneten bzw. Diäten gegenseitig aufschaukeln.
Ebenso könnte sich doch auch der Angestellte oder Beamte im öffentlichen Dienst auf diese Gruppen beziehen. Wo ist da der Unterschied ?
Meiner Meinung nach müßten die Erhöhungen der Diäten mit den Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst verbunden werden.
Wie ist Ihre Meinung dazu?
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Ulrich Groß
Sehr geehrter Herr Groß,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Mit seiner richtungweisenden Entscheidung aus dem Jahr 1977 hat das Bundesverfassungsgericht dem Bundestag selbst die Festlegung der Diäten seiner Mitglieder auferlegt. Zum Ausdruck kommt auf diese Weise der hohe Grad der Souveränität, den das deutsche Parlament genießt.
Diese Unabhängigkeit ist aber richtigerweise auf zweierlei Weise eingehegt: Zum einen erfolgt die Festsetzung der Diäten im Rahmen eines demokratischen und transparenten Prozesses unter Kontrolle der Öffentlichkeit. Zum anderen hat das Bundesverfassungsgericht als Richtwerte die Besoldungsgruppen von Richtern der Bundesgerichte und Bürgermeister großer Städte (R6 bzw.B6) des öffentlichen Dienstes festgelegt. Die Anlehnung an gerade diese Berufsgruppen traf das Gericht aufgrund des ähnlichen Grades der Verantwortung, die Bundestagsabgeordnete tragen. Durch die Orientierung an diesen Besoldungsgruppen findet eine indirekte Kopplung mit den Tarifverträgen des Öffentlichen Dienstes statt. Diese sind Ergebnis der Verhandlungen der Tarifparteien. Politische Parteien, Stadtverordnete oder Landtagsabgeordnete haben deshalb keinen Einfluss auf dessen Höhe.
Der von Ihnen befürchteten Aufschaukelung der Diäten sollte damit ein wirksames Regulativ entgegengestellt sein. Insbesondere das wachsame Interesse der Öffentlichkeit bestätigt mich in dieser Annahme.
Zu ähnlichen Aspekten möchte ich Sie abschließend noch auf meine Antworten vom auf die Fragen von Herrn Grobecker (06.03.2008) und Herrn Kinkler (20.02.2008) verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Zöllmer