
(...) Der Bund ist an diversen Unternehmen des öffentlichen und privaten Rechts unmittelbar beteiligt. Schwerpunkte der Bundesbeteiligung sind die Nachfolgeunternehmen der Treuhandanstalt, das industrielle Bundesvermögen, der Bankenbereich, das Verkehrswesen, der Post- und Telekommunikationsbereich, die Wohnwirtschaft sowie der forschungs- und entwicklungspolitische Bereich. Für die Verwaltung der Beteiligung sind aufgabenbezogen die Fachressorts des Bundesfinanzministeriums zuständig. (...)