Frage an Manfred Zöllmer von Hans K. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Zöllmer,
welche 3 bundeseigenen Unternehmen möchten Sie in der kommenden Legislaturperiode zuerst verkaufen?
Sollten anonyme Fonds in Steuerparadiesen (z.B. Cayman Ilands, Niederländische Antillen, Jersey) vom Erwerb bundeseigener Unternehmen ausgeschlossen werden?
Falls ja, warum?
Welche 3 bundeseigenen Unternehmen wollen Sie unter keinen Umständen verkaufen?
Mit freundlichen Grüßen
Hans Kohl
Sehr geehrter Herr Kohl,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der Bund ist an diversen Unternehmen des öffentlichen und privaten Rechts unmittelbar beteiligt. Schwerpunkte der Bundesbeteiligung sind die Nachfolgeunternehmen der Treuhandanstalt, das industrielle Bundesvermögen, der Bankenbereich, das Verkehrswesen, der Post- und Telekommunikationsbereich, die Wohnwirtschaft sowie der forschungs- und entwicklungspolitische Bereich. Für die Verwaltung der Beteiligung sind aufgabenbezogen die Fachressorts des Bundesfinanzministeriums zuständig.
Das Bundesministerium der Finanzen hat darüber hinaus nach Haushaltsrecht allgemeine Aufgaben der Beteiligungsverwaltung wahrzunehmen. Das Bundesministerium der Finanzen formuliert insoweit das Regelwerk für die dezentral organisierte Beteiligungsverwaltung. Das Bundesministerium der Finanzen entwickelt ferner die Grundsätze der Privatisierungspolitik und überprüft regelmäßig das Bundesinteresse an den unternehmerischen Beteiligungen. Die grundlegenden Ziele einer Privatisierung sind, den Bund besser mit Kapital auszustatten und damit andere zukunftsorientierte Investitionen zu ermöglichen. Es soll im besten Fall zudem die Marktorientierung stärken sowie die Wettbewerbsfähigkeit ehemals staatlicher Unternehmen erhöhen. Es darf jedoch nur dann privatisiert werden, wenn es nicht um wichtige Bereiche der Daseinsvorsorge geht.
Die wesentlichen Aufgaben der früheren Bundesvermögensverwaltung, insbesondere die Verwertung der für den Bund entbehrlichen Immobilien, sind bei Bundesanstalt für Immobilienaufgaben angesiedelt. Meiner Kenntnis nach gibt es keine größeren bundeseigene Unternehmen, die verkauft werden sollen. Im Hinblick auf die Veräußerung bundeseigenen Vermögens gehe ich zudem davon aus, dass dies nicht an irgendwelche dubiosen Fonds geschieht, sondern - etwa wie im Fall Opel - Kauf- und Übernahmeangebote stets eingehend geprüft werden. Unser erklärtes Ziel ist es ferner, insbesondere des Bundesfinanzministers, gegen die Steueroasen entschieden vorzugehen. Dabei geht es um die Länder, die in Steuerfragen nicht nach internationalen Standards kooperieren.
Wir haben nunmehr aktuell mit der Verordnung gegen Steuerhinterziehung beschlossen, dass deutsche Behörden Geschäfte mit bestimmten Staaten behindern können. Vom kommenden Jahr an müssen Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen mit Bankverbindungen oder Geschäftsbeziehungen in sogenannte Steueroasen ferner dem deutschen Fiskus Rede und Antwort stehen.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Zöllmer