Frage an Manfred Zöllmer von Hubert S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Zöllner,
Der Bundeswehrstandort Wuppertal ist aufgegeben, das Gelände wird verkauft. Auf diesem Gelände ist ein Kleingarten. Der Pachtvertrag, vor 60Jahren mit dem Kleingartenverein abgeschlossen, enthält die Klausel, daß bei Beendigung des Pachtvertrages das Gelände total geräumt zurückgegeben werden muß. Das ist eine unsoziale Vertragsklausel. Die Kosten der Räumung übersteigen bei weitem die Mittel der Kleingärtner. Ich halte den Vertrag für sittenwidrig. Werden Sie mit dafür sorgen, daß der Staat nicht Kleinbürger in den Ruin treibt?
Die gleiche Frage ging auch an Herrn Hintze.
Mit freundlichem Gruß
Hubert Spitzer
Mitglied im Kleingartenverein Scharpenacker Weg
Sehr geehrter Herr Spitzer,
aus meiner Zeit als umweltpolitischer Sprecher der SPD-Ratsfraktion kenne ich Wuppertals Kleingärten, daher auch den Kleingartenverein Scharpenacken.
Die Problematik im Zusammenhang mit der Aufgabe des Bundeswehrstandorts ist mir bekannt. Ich stehe hier mit Ursula Kraus, der Vorsitzenden des Vereins zur Förderung des Kleingartenwesens Wuppertal e.V., in Kontakt. Dieses Anliegen ist mir wichtig, und ich setze mich für einen Erhalt der Anlage ein.
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück hat in einem Schreiben klar gemacht, dass ein Verkauf unter Wert haushaltsrechtlich nur bei einem „sehr geringem Wert oder bei dringendem Bundesinteresse zulässig“ sei, dies ist hier jedoch nicht der Fall. Dennoch bin ich überzeugt, dass es eine für alle Beteiligten annehmbare Lösung geben wird und das Kleingartengelände erhalten bleibt.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Zöllmer