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Manfred Zöllmer
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Frage von Dagmar F. •

Frage an Manfred Zöllmer von Dagmar F. bezüglich Verkehr

Die Bundesregierung will per Grundgesetzänderung in 13 Artikeln für die Privatisierung der Autobahnen, der Infrastruktur und sogar der Schulen die Tür öffnen! Und das per Eilverfahren, kurz vor der Bundestagswahl. Ich möchte wissen, wie die SPD dazu steht. Ich hoffe, dass Sie Ihre Stimme erheben und vehement dagegen protestieren. Die 2-Klassen-Gesellschaft ist schon lange auf den Weg gebracht, helfen Sie Schlimmeres zu verhindern!

Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Fährmann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Fährmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie Ihre Sorge um mögliche Privatisierungen von Autobahnen, Infrastruktur und Schulen zum Ausdruck bringen.

Die SPD hat sich immer gegen eine Privatisierung der deutschen Autobahnen und Bundesstraßen gestellt und diese Position auch im Gesetzgebungsverfahren zur Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen durchgesetzt, das gestern im Deutschen Bundestag abschließend beraten wurde.

Ausgangspunkt dieses Gesetzgebungsverfahrens war eine Einigung zwischen allen 16 Landesregierungen und der Bundesregierung im Oktober und Dezember 2016 über ein Paket von Maßnahmen, die zum Teil Änderungen des Grundgesetzes erfordern, zum Teil einfachgesetzlich geregelt werden. Kernpunkt des Pakets ist die Neuregelung des Länderfinanzausgleichs ab dem Jahr 2020. In dem Paket enthalten ist auch eine Lockerung des Kooperationsverbots im Bildungsbereich, die es dem Bund ermöglicht, Geld für Bildungsinfrastruktur in finanzschwachen Kommunen zur Verfügung zu stellen, um beispielsweise Schulgebäude zu sanieren und zu modernisieren. 3,5 Mrd. Euro stehen dafür zur Verfügung. Das Geld geht vom Bund über die Länder an die Kommunen, die dann vor Ort entscheiden, wie es investiert wird.

Das Investitionsprogramm wird dringend erforderliche Zukunftsinvestitionen in unseren Schulen voranbringen. Ich bin besonders stolz darauf, dass wir es wieder geschafft haben, die übliche Mittelaufteilung an die Bundesländer nach dem ‚Königsteiner Schlüssel‘ zu durchbrechen. Das Investitionsprogramm des Bundes soll gezielt finanzschwachen Kommunen bei der Überwindung ihrer Investitionsrückstände helfen. Da sich in Nordrhein-Westfalen finanz- und strukturschwache Kommunen konzentrieren, fließen ganze 32,2 Prozent der Bundesfördermittel bzw. über 1,1 Milliarden Euro in unser Land.

Des weiteren wurde im Rahmen des Pakets der Unterhaltsvorschuss neu geregelt, den Alleinerziehende erhalten, wenn das eigentlich unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt: künftig wird nicht nur bis zum 12. Geburtstag des Kindes gezahlt, sondern bis zum 18. Geburtstag, und während bislang maximal 6 Jahre lang gezahlt wurde, entfällt diese Befristung künftig komplett. Auch dies halte ich für absolut notwendig.

Ein weiteres Element des Paketes sind die Gesetzentwürfe, mit denen Verwaltung und Bau von Auotobahnen und sonstigen Bundesfernstraßen in Deutschland neu geordnet werden. Schon innerhalb der Bundesregierung ist es der SPD gelungen, eine doppelte Privatisierungsschranke im Gesetzentwurf der Regierung zur Änderung des Grundgesetzes durchzusetzen. Im Grundgesetz selbst wird deswegen in Artikel 90 geregelt werden, dass nicht nur die Bundesfernstraßen selbst im unveräußerlichen, 100prozentigen Eigentum des Bundes stehen, sondern auch die Infrastrukturgesellschaft, die für deren Planung, Bau und Betrieb zuständig sein wird. CDU-Finanzminister Schäuble und CSU-Verkehrsminister Dobrindt wären bereit gewesen, 49 Prozent dieser Gesellschaft an private Investoren zu verkaufen. Das haben wir schon verhindert, noch bevor das Gesetzgebungsverfahren den Bundestag erreicht hat.

Eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Dritter an der Infrastrukturgesellschaft und deren Tochtergesellschaften wird in Artikel 90 Absatz 2 des Grundgesetzes ausgeschlossen. Damit ist klar: die Gesellschaft bleibt zu 100 Prozent staatlich, null Prozent privat.

Mit diesen Grundgesetz-Änderungen und vielen einfachgesetzlichen Änderungen stellen wir sicher, dass auch theoretisch mögliche Hintertüren für eine Privatisierung fest verschlossen sind. Vieles, was bislang rechtlich möglich gewesen wäre bei der Einbeziehung privater Betreiber und institutioneller Investoren, ist jetzt erstmals rechtlich ausgeschlossen. Manche Kritiker und manche Kampagne hat absurderweise gerade uns als SPD in den letzten Wochen unterstellt, mit den Grundgesetz-Änderungen würden wir die Türen für eine Privatisierung öffnen. Das Gegenteil ist richtig: Wir schließen Türen, die bislang offen standen.

Unser verkehrspolitisches Ziel ist es, die neue Gesellschaft so zu gestalten, dass sie als gemeinwohlorientierte Einrichtung für ein effizientes Autobahn-Netz in Deutschland sorgt, das allen Menschen in unserem Land zu Gute kommt.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Zöllmer