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Manfred Zöllmer
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Frage von Konrad L. •

Frage an Manfred Zöllmer von Konrad L. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Zöllmer,

ich arbeite ehrenamtlich für den Verein Freifunk Rheinland ( https://freifunk-rheinland.net ). Ich wende mich mit einem Anliegen an Sie, das alle Ehrenamtlichen im Freifunk umtreibt: Viele Vereine werden nicht als gemeinnützig anerkannt, da Freifunk nach dem Anwendungserlass (AE) zur Abgabenordnung (AO) mit Internetvereinen gleichgesetzt wird. Die Verweigerung der Gemeinnützigkeit hat für unsere ehrenamtliche Arbeit gravierende Folgen:
- Weniger Spenden. Freifunk betreibt Infrastruktur für die Gemeinschaft und Infrastruktur kostet fortlaufend Geld. Deshalb sind alle Vereine auch auf Spenden angewiesen. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit sehen viele Spender als eine Aussage über die Qualität der Arbeit.
- Weniger Zuwendungen. Viele Stiftungen setzen bei Förderanträgen für Projekte die Gemeinnützigkeit voraus. Diese Wege bleiben uns Freifunkern verschlossen.
- Weniger Kooperationspartner. Freifunker brauchen funktechnisch gut gelegene Standorte. Eigentümer kooperieren eher mit als gemeinnützig anerkannten Initiativen.

Diese Probleme sind erst durch Nr. 3 des AE zu § 52 AO entstanden, wo von Internetvereinen die Rede ist. Diese stellten ihren dafür zahlenden Mitgliedern Internetanschlüsse zur Verfügung. Der Unterschied zu Freifunk: Freifunk steht allen zur Verfügung, weil alle ihre Infrastruktur teilen. Freifunk hat keine Kunden.

Diese Probleme hätte der Finanzausschuss in seiner 121. Sitzung beseitigen können. Er hätte den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk noch in dieser Legislatur zur Abstimmung bringen können (TOP 3). Das ist nicht geschehen.

Meine Fragen an Sie:
- Warum hat der Ausschuss sich dafür entschieden, die für Freifunk schädliche Situation beizubehalten?
- Wie haben Sie sich dazu verhalten?
- Befürworten Sie die Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Freifunks?
- Warum (nicht)?

Es dank und grüßt
Konrad Lischka

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Lischka,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat den Gesetzentwurf des Bundesrates jedoch nicht abgelehnt, sondern die Beratung wurde nicht abgeschlossen. CDU/CSU waren zu einem Abschluss in der Sache nicht bereit.

Ihr vorgetragenes Anliegen der Freifunkvereine wird von uns unterstützt. Der Gesetzentwurf des Bundesrates kam aber sehr spät und weist offene Fragen auf, die in der Kürze der zur Verfügung stehenden Beratungszeit nicht mehr geklärt werden konnten. Problematisch ist vor allem eine mögliche Wettbewerbsverzerrung. Durch ein steuerlich gefördertes Angebot von Internetzugängen durch Freifunkvereine könnten die ungeförderten kommerziellen Anbieter einen Wettbewerbsnachteil erleiden. Es ist zu befürchten, dass die europäische Kommission die Steuerbefreiung von Freifunkvereinen als unzulässige Beihilfe angreifen wird. Dies wollen wir bei einer Anerkennung der Gemeinnützigkeit möglichst vermeiden.

Die SPD-Fraktion hat aber angekündigt, sich in der kommenden Wahlperiode für die Gemeinnützigkeit von Freifunkvereinen einzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Zöllmer, MdB

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