Frage an Manfred Zöllmer von Elisabeth P. bezüglich Verbraucherschutz
Zur Abstimmung der Seuchenschutzverordnung:
Thema: Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Zöllmer,
jeder Virologe kann bestätigen, dass Viren gerade in enger Stallhaltung durch die dadurch entstehenden schnellen aufeinanderfolgenden Körperpassagen leicht zu höher pathogenen Formen mutieren (Gen-Drift), wie es z. B. auch in Niederlanden und Kanada geschah.
Herr Mettenleiter bestätigte mir mündlich am Rande einer Tagung , dass auch er davon ausgehe, H5N1 sei in einer südostasiatischen industriellen geschlossenen Tierhaltung entstanden. Der Impfstoff, den er entwickelt, braucht noch ca. 10 Jahre bis zur Marktreife - auch soll er gar nicht flächendeckend eingesetzt werden, sondern nur als "Ringimpfung" bei Ausbrüchen.
Die jüngsten Vorfälle zeigen klar, dass eine Stallpflicht vor H5N1 nicht schützt. Russland hat das Problem in den großen Ställen immer wieder und gibt offen zu, dass der Handel die Ursache ist, in Großbritannien, Tschechien, Frankreich und Deutschland selbst waren fast ausnahmslos große, geschlossene Stallanlagen betroffen. Der jüngste Fall deutet auf weitere unentdeckte Fälle hin, da die Tiere ja nicht starben und in
diesen Systemen ohnehin vor sich hin leiden (Augenentzündungen durch fehlendes Badewasser).
Obgleich sich Ornithologen schon seit Jahren für eine strengere Kontrolle des legalen Handels und eindeutig gegen die Zugvogel-These aussprechen und sogar die FAO am 3.09.07 darauf hinwies, dss Wildvögel kaum, große Zuchanlagen aber in großem Ausmaß von H5N1 betroffen sind (Baseler Zeitung), soll jetzt eine Seuchenschutzverordnung erstellt werden, die Stallpflicht vorschreibt - die nur Alibi-Funktion erfüllt, vor Ausbrüchen in Stallsystemen - wie geschehen - nicht schützt und die Freilandhaltungen in den Ruin treibt!
Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie sich dafür einsetzen werden, dass Freilandhaltungen weiterhin wirtschaftlich möglich bleiben und endlich die wirklichen Ursachen angegangen werden! Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Petras,
vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de.
Ich persönlich halte es für sehr wichtig, dass Nutztiere, egal ob Vögel oder Säugetiere, artgerecht gehalten werden. Dazu gehört auch die Freilandhaltung von Geflügel. Ausnahmen von der derzeitigen Aufstallungspflicht für Geflügel sind grundsätzlich möglich, wenn die Tiere unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung und mit einer, gegen das Eindringen von Vögeln, gesicherten Seitenbegrenzung gehalten werden und mindestens monatlich eine klinische tierärztliche Untersuchung des Geflügels durchgeführt und tierärztlich dokumentiert wird.
Uns ist bewusst, dass Tiere aus Massenhaltungen anfälliger für Krankheiten und Seuchen sind, als Freilandtiere. Die Förderung artgerechter Haltungsformen ist für uns eine beständige Aufgabe. Darum werde ich mich dafür einsetzen, dass selbst in Zeiten von H5N1 eine standortangepasste Erzeugung, die den Anforderungen der Umwelt, des Tierschutzes und der Nahrungsmittelsicherheit weiterhin unser Ziel bleibt.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Zöllmer