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Manfred Zöllmer
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Frage von Lothar S. •

Frage an Manfred Zöllmer von Lothar S. bezüglich Jugend

Gehören die Kinder nicht alle gleich im kindergarten als nur die reischen
und warum haben wir auf der Strasse soviele Jugentliche die nach gewallt aus sind?
die kommende regierung sollte entlich mal die gewallt spiele für PC verbieten.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Stein,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Im Moment wird in Deutschland sehr breit über die Kinderbetreuung diskutiert, weil seit dem 1. August alle Eltern einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz auch für ihre ein- und zweijährigen Kinder haben. Damit steht es den Eltern gleichwohl frei, ihre Kinder auch daheim oder z. B. bei Tagesmüttern zu betreuen. Es gibt aber – anders als bei der Schulpflicht – keine Verpflichtung von Eltern ihre Kinder in eine Betreuung zu geben. Darin sind sie frei.

Die von Ihnen weiter angesprochenen Sorgen über Jugendgewalt sind mit Ihrer ersten Frage verbunden. Es zeigt sich, dass eine gute frühkindliche Betreuung meist dazu führt, dass Jugendliche ihr Sozialverhalten besser einüben können. Eine große Rolle zur Verhinderung von Jugendgewalt spielt auch die Bildung und ein soziales Miteinander, z.B. in Sportvereinen, in denen Jugendliche oft die Anerkennung erzielen können, die ihnen manchmal fehlt. Gewalt ist oft Ausdruck von Hilflosigkeit, Langeweile und Wunsch nach Anerkennung bei Jugendlichen. Deshalb sind wir Sozialdemokraten auch immer für Ganztagsschulen eingetreten und unterstützen die Arbeit der Vereine und ihre ehrenamtlichen Helfer.

Gewalt verherrlichende oder jugendgefährdende Spiele können und werden bereits jetzt verboten. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hat die Aufgabe jugendgefährdender Medien auf Antrag oder Anregung auf einen Index zu setzen. Sie fördert zudem die wertorientierte Medienerziehung und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Belange des Jugendmedienschutzes. Die BPjM entscheidet auf Antrag von Jugendbehörden und der Kommission für Jugendmedienschutz bzw. auf Anregung von anderen Behörden oder anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe über die Jugendgefährdung von Medien und trägt diese in die Liste der jugendgefährdenden Medien ein (Indizierung). Damit unterliegen sie bestimmten Vertriebs-, Verbreitungs- und Werbebeschränkungen und dürfen nur noch Erwachsenen zugänglich gemacht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Zöllmer