
(...) Der angestrebte Gottesbezug in der Verfassung stellt dabei in meinen Augen kein Hindernis für den Beitritt eines Landes mit (teilweise) muslimischer Bevölkerung dar. Auch in Deutschland bekennen sich Muslime als deutsche Staatsbürger zum Grundgesetz, in dem ebenfalls ein Gottesbezug enthalten ist. (...)