Frage an Manfred Weber von Michael U. bezüglich Petitionen
Sehr geehrter Herr Weber,
die Kontrolle staatlicher Beihilfen liegt in der ausschließlichen Zuständigkeit der EU-Kommission. Die Kommission hat dazu von Amts wegen weitreichende Untersuchungsbefugnisse in den Mitgliedstaaten.
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Europa/beihilfenkontrollpolitik.html
Trotzdem wurde die Petition 27/2021 zu einer Beihilfe-Kontrolle in Hamburg für unzulässig erklärt, weil das Anliegen „offensichtlich nicht in den Tätigkeitsbereich der Europäischen Union“ falle.
In der Petition wurde von der EU-Kommission gefordert, das „Elbtower“-Projekt auf unerlaubte staatliche Beihilfen zu prüfen, wg. Verkauf eines Grundstücks unter Wert.
https://fragdenstaat.de/anfrage/petition-00272021/597637/anhang/Anlage20027.21_redacted.pdf
Demnach wurde das „Elbtower“-Grundstück unter der Ägide des damaligen 1.Bürgermeisters Olaf Scholz für 122 Millionen € vergeben, obwohl andere Bieter bis zu 135 Millionen geboten hatten.
Die Empfehlung, die Petition für unzulässig zu erklären, stammt vom zweithöchsten Beamten des Parlaments, dem stellvertretenden Generalsekretär Markus Winkler.
Der stellvertretende Generalsekretär war ein langjähriger enger Mitarbeiter des früheren SPD-Kanzlerkandidaten Martin Schulz.
https://www.europarl.europa.eu/the-secretary-general/de/organisation/deputy-secretary-general
Aufgrund der von Winkler nicht näher begründeten Empfehlung kann der Eindruck entstehen, dass es darum geht, den heutigen SPD-Kanzlerkandidaten Scholz vor unangenehmen Fragen zu schützen.
Welche Regeln gelten im Europäischen Parlament für mögliche politische Interessenkonflikte seiner höchsten Beamten?
Freundliche Grüße
Michael Urnau
Sehr geehrter Herr Urnau,
herzlichen Dank für Ihre Nachricht vom 8. Juni 2021 in der Sie nach Regeln für mögliche politische Interessenkonflikte der Beamten im Europäischen Parlament fragen.
Beamte der Europäischen Union müssen bei der Ausübung ihrer beruflichen Pflichten eine Reihe von Regeln einhalten, die sowohl während ihrer Dienstzeit als auch nach ihrem Ausscheiden gelten. Diese Regeln verpflichten alle Mitarbeiter zu Unabhängigkeit, Zurückhaltung, Geheimhaltung und Loyalität. Zweck der allgemeinen Pflichten ist es, die Tätigkeit und das Ansehen der Europäischen Union und ihres Personals zu schützen. Sie sind sowohl bei der Amtsausübung als auch im Privatleben einzuhalten. Demnach müssen beispielsweise alle geschäftlichen Interessen oder Beteiligungen an Organisationen, die der Wahrnehmung dieser Pflichten abträglich sein könnten, unverzüglich erklärt werden.
Die genauen Pflichten und Rechte bei Interessenskonflikten können Sie den nachfolgenden Quellen entnehmen:
· Leitfaden für die Pflichten der Beamten und Bediensteten des Europäischen Parlaments ("Verhaltenskodex"): https://www.europarl.europa.eu/RegData/PDF/406411_DE.pdf
· Statut der Beamten der Europäischen Union: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:01962R0031-20140501#tocId157
Sollten Sie weitere Fragen zur konkreten Handhabung von Petitionen haben, wenden Sie sich diesbezüglich gerne an den Petitionsausschuss: https://www.europarl.europa.eu/committees/de/peti/home/highlights.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Weber
Mitglied des Europäischen Parlaments
Vorsitzender der EVP-Fraktion