Sehr geehrter Herr Kaufmann, wird die AfD den Gesetzentwurf zur doppelten Staatsbürgerschaft im Bundestag unterstützen? Vielen Dank im Voraus.
Sehr geehrter Herr K.,
die derzeitige Regierungskoalition plant eine Staatsbürgerschaftsreform, nämlich die Zulassung der doppelten Staatsbürgerschaft und die Reduzierung der Mindestaufenthaltsdauer von 8 auf 5 Jahre. Für Ausländer, die in Deutschland leben und arbeiten, kann dies eine deutliche Erleichterung darstellen. Wird die AfD diese Initiative im Bundestag unterstützen?
Vielen Dank im Voraus.
Sehr geehrter Herr N.,
Der Antrag der Koalition liegt uns nicht vor und ist uns nicht bekannt. Dazu können wir nichts sagen. Sobald die Koalition einen Antrag dazu einreichen wird, werden wir ihn sorgfältig prüfen.
Allgemein kann ich dazu sagen, dass die AfD-Bundestagsfraktion derartige Initiativen, sollten sie in den Deutschen Bundestag eingebracht werden, nicht unterstützen wird. Die Fraktion plädiert, im Gegenteil, für eine Rückkehr zur strikteren Anwendung des hergebrachten Prinzips im Staatsangehörigkeitsrecht, dass Mehrfachstaatsangehörigkeiten zu vermeiden und nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zu tolerieren sind.
Was die Voraussetzung der Aufenthaltsdauer für eine Anspruchseinbürgerung angeht, so ist eine Einbürgerung nach derzeitiger Gesetzeslage bereits nach sechs Jahren möglich (§ 10 Abs. 3 Staatsangehörigkeitsgesetz). Eine weitere Verkürzung kommt für die Fraktion nicht in Frage.
Insgesamt ist die Fraktion der Auffassung, dass weitere Erleichterungen für Einbürgerungen nicht geboten sind, sondern die Einbürgerung von Ausländern eine gut begründete Ausnahme im Einzelfall darstellen sollte, die gewährt werden kann, wenn der Bewerber um die Staatsbürgerschaft ein besonderes Maß an Identifikation mit der Bundesrepublik Deutschland aufweist. Die Einbürgerung stellt kein Mittel der Integration dar, sondern muss - im Gegenteil - am Ende eines vollständig abgeschlossenen Integrationsprozesses stehen, der an der Loyalität zur Bundesrepublik Deutschland und zur Ordnung des Grundgesetzes keinen Zweifel lässt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Malte Kaufmann MdB