Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten des Bundesrates hat unter Nummer 24 empfohlen, das Inkrafttreten des Gesetzes um ein Jahr bzw. in der Hilfsempfehlung Nummer 25 um drei Monate nach Verkündung aufzuschieben.
Durch die Wiederholung kam es dann zu einem Missverständnis, der ein falsches, nicht von mir beabsichtigtes Abstimmungsverhalten zur Folge hatte.
Sie haben doch eine aktuelle Antwort von meinem zuständigen Kollegen Herrn Saathoff erhalten. Das ist auch mein Sachstand, mehr kann ich Ihnen dazu nicht sagen.
Der Gesetzentwurf wurde am vergangenen Donnerstag (21. September) in 1. Lesung im Plenum beraten und durchläuft nun das übliche parlamentarische Verfahren.
das Bundeskabinett hat am 13. Juli 2023 den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024) beschlossen.
Die vorgesehene Erhöhung des Bürgergeldes zum 01.01.2024 findet bzgl. der Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung Berücksichtigung.