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Mahmut Özdemir
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Frage von Raimund L. •

Erhalten auch bereits pensionierte Bundesfeuerwehrbeamte die Feuerwehrdienstzulage?

Sehr geehrter Herr Özdemir,
in Kürze wird das BBVAnpAendG-2023-2024 verabschiedet.
Meine Frage: Ich bin seit zwei Jahren in der Pension befindlicher Bundesbeamter der mehr als 37 Feuerwehrdienstjahre hinter sich hat, bekommen wir Versorgungsempfänger die Feuerwehrdienstzulage auch oder werden wir hier nicht mehr berücksichtigt?
Mit freundlichen Grüßen und danke für Ihre werte Antwort.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr L.

das Bundeskabinett hat am 13. Juli 2023 den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024) beschlossen.

Darin ist vorgesehen, die Ruhegehaltfähigkeit der Zulage für Beamtinnen und Beamte sowie Soldatinnen und Soldaten im Einsatzdienst der Feuerwehr wieder einzuführen. Für Dienstkräfte, die bis zum Inkrafttreten der Regelung bereits in den Ruhestand getreten oder versetzt worden sind, soll dies jedoch nicht gelten.

Im Herbst beraten Bundestag und Bundesrat über den Entwurf, daher steht die abschließende Entscheidung noch aus.

Mit freundlichen Grüßen 

Mahmut Özdemir 

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