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Frage von Diana Z. •

Können Sie bitte meine Frage vom 20.09.2023 zum Amtsangemessenheitsgesetz am 26.09.2023 beantworten?

Sehr geehrter Herr Özdemir,

meine Frage vom 20.09.2023 ist leider unbeantwortet geblieben.

Könnten Sie sich meine Frage vom 20.09.2023 bitte noch einmal durchlesen?

Meine Frage bezog sich in keiner Weise auf das Besoldungsanpassungsgesetz 2023/2024, sondern auf das Amtsangemessenheitsgesetz (amtsangemessene/ verfassungskonforme Bundesbesoldung).

Ich bitte Sie daher, auf meine Frage vom 20.09.2023 erneut einzugehen.

Mit freundlichen Grüßen

D. Z.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Z.,

Sie haben doch eine aktuelle Antwort von meinem zuständigen Kollegen Herrn Saathoff erhalten. Das ist auch mein Sachstand, mehr kann ich Ihnen dazu nicht sagen.

Viele Grüße

Mahmut Özdemir

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