Wird es für Auslaender, die sich früher mehr als 5 Jahren in De aufhielten und in ihre Heimat zurück gekehrt sind, eine Einbürgerung möglich sein?
Sehr geehrter Herr Özdemir,
Ich hielt mich 13 Jahre lang bis zu meinem sechzehntes Lebensjahr in Deutschland. Musste damals mit meinen Eltern in unsere Heimat zurückkehren. Wird das im neuen Ausländergesetz berücksichtigt und könnte man eventuell auch eine Zustimmung für eine Einbürgerung erhalten? (im aktuellem Gesetz werden nur die letzten Jahre berücksichtigt)
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr G.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage, auf die ich gerne kurz eingehen möchte.
Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ist für die SPD ein zentrales Ziel, um unser Land inklusiver, moderner und gerechter zu machen. Neben der Anerkennung von Zugehörigkeit geht mit der Staatsangehörigkeit die gleichberechtigte demokratische Teilhabe einher. Umso wichtiger ist eine schnellstmögliche Verabschiedung der Gesetzesreform.
Grundsätzlich ist vorgesehen, die generelle Möglichkeit von Mehrstaatigkeit gesetzlich zu verankern. Wir wollen bestehende Hürden bei Einbürgerungen abschaffen und hierfür auch die geltende Regelaufenthaltsdauer von bisher acht Jahren verkürzen.
Weiterhin gelten aber weiterhin gewisse Voraussetzungen für die Einbürgerung. So muss man unter anderem fünf Jahre in Folge den gewöhnlichen und rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland haben, also hier leben. Eine vorherige Aufenthaltszeit erfüllt diese Voraussetzung nicht. Sie müssten wieder nach Deutschland ziehen und hier Ihren Lebensmittelpunkt haben.
Ansonsten gilt es erst einmal den Gesetzesentwurf und die anschließende parlamentarische Beratung abzuwarten. Dies ist für das erste Halbjahr 2023 vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Mahmut Özdemir