Sehr geehrter Herr Özdemir, muss das neue Staatsangehörigkeitsrecht auch durch den Bundesrat genehmigt werden? Wenn dem so ist befürchte ich das die Union das alles wieder aufweichen wird.
Wir alle wissen wie das 1999 nach der Kampagne der CDU ausgegangen ist.
Die Gastarbeiter Generation sind am Ende die Einzigen die keine doppelte Staatsangehörigkeit haben obwohl Sie den größten Beitrag in Deutschland geleistet haben.
Grüße
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat. Das heißt, dass der Bundesrat – wie bei allen anderen Gesetzen, die nicht die Verfassung ändern, Auswirkungen auf die Finanzen der Bundesländer haben oder die Verwaltungshoheit der Bundesländer betreffen (und das sind mehr als 60 Prozent aller Gesetze) – „lediglich“ zustimmen muss. Der Bundesrat kann bei abweichender Meinung Einspruch einlegen, der Bundestag kann dies jedoch wieder überstimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Mahmut Özdemir