Hallo Herr Özdemir, wie wollen Sie angesichts der Reform des Staatsbürgerschaftsgesetzes mit dem enormen Antragsvolumen umgehen? Haben Sie auch Pläne, den Bewerbungsprozess zu digitalisieren?
Sehr geehrter Herr M.,
der Vollzug des Staatsangehörigkeitsrechts erfolgt durch die Länder. Sie führen das Staatsangehörigkeitsrecht als eigene Angelegenheit aus, regeln also die Einrichtung der Behörden und das Verwaltungsverfahren in diesem Bereich (Artikel 83, 84 des Grundgesetzes). Der Bund hat die Länder frühzeitig über das Reformvorhaben zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes informiert, um ihnen die Möglichkeit zu geben, sich auf die geänderte Rechtslage und ggfs. steigende Antragszahlen einzustellen.
Der Einbürgerungsantrag ist nach dem Onlinezugangsgesetz zu digitalisieren. Der Bund fördert finanziell den digitalen Einbürgerungsantrag im Rahmen einer sogenannten „Einer für Alle“-Leistung. Das bedeutet, dass ein Land – beim digitalen Einbürgerungsantrag ist es Nordrhein-Westfalen - eine Leistung zentral entwickelt und betreibt und diese anschließend anderen Ländern und Kommunen zur Verfügung stellt, die den Dienst mitnutzen können. Mit dem digitalen Einbürgerungsantrag soll insbesondere die Anzahl der Vor-Ort-Termine in den Behörden reduziert sowie durch einen Quick-Check der antragstellenden Person ermöglicht werden, auf Basis unverbindlicher Angaben die Chancen auf eine erfolgreiche Einbürgerung zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Mahmut Özdemir