Digitalisierung von Einbürgerungsanträgen
Sehr geehrter Herr Özdemir,
Zunächst einmal vielen Dank für Ihren Einsatz bei der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts. Wie Sie sicherlich erwarten konnten, wird das Antragsaufkommen mit der Umsetzung des neuen Gesetzes deutlich höher ausfallen. Wie sehen Sie die aktuelle Entwicklung hinsichtlich der Digitalisierung von Einbürgerungsanträgen? Wird dies eingeführt, wenn das Gesetz verabschiedet ist? Wir würden vorschlagen, dass wir ein spezifisches Login für den Dienst erstellen und jede Phase des Bewerbungsprozesses überwachen könnten.
Ich freue mich auf deine Rückmeldung.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr M.,
wie bereits mit Antwort vom 06.01.2023 mitgeteilt, ist der Einbürgerungsantrag nach dem Onlinezugangsgesetz zu digitalisieren. Der Bund fördert finanziell den digitalen Einbürgerungsantrag im Rahmen einer sogenannten „Einer für Alle“-Leistung. Das bedeutet, dass ein Land – beim digitalen Einbürgerungsantrag ist es Nordrhein-Westfalen – eine Leistung zentral entwickelt und betreibt und diese anschließend anderen Ländern und Kommunen zur Verfügung stellt, die den Dienst mitnutzen können. Mit dem digitalen Einbürgerungsantrag soll insbesondere die Anzahl der Vor-Ort-Termine in den Behörden reduziert sowie durch einen Quick-Check der antragstellenden Person ermöglicht werden, auf Basis unverbindlicher Angaben die Chancen auf eine erfolgreiche Einbürgerung zu prüfen.
Derzeit ist der Online-Einbürgerungsantrag in fünf Kommunen in Deutschland verfügbar, davon drei im Land Nordrhein-Westfalen. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass die Nachnutzung durch weitere Kommunen im zweiten Halbjahr zunehmen wird. Bund und Länder sind aktuell dabei, den bundesweiten Roll-Out des Online-Einbürgerungsantrages vorzubereiten. Darüber hinaus wird geprüft, wie basierend auf dem Online-Einbürgerungsantrag weitere Digitalisierungsschritte in das Verfahren eingebracht werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Mahmut Özdemir