Sehr geehrte Frau Amtsberg, wie bewerten Sie die aktuelle Verbreitung geschlechterspezifischer Verfolgung von Frauen? Könnte geschlechterspezifische Verfolgung als Asylgrund anerkannt werden?
Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für die Anfrage.
Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist eine der am weitesten verbreiteten und häufigsten Menschenrechtsverletzungen weltweit. Im Rahmen der feministischen Außen- und Entwicklungspolitik setzen wir uns mit zahlreichen Projekten vor Ort für die Rechte und den Schutz von Frauen ein.
Mein Mandat als Menschenrechtsbeauftragte begrenzt sich auf die auswärtige Politik der Bundesregierung. Dennoch halte ich es für zentral, die Rechte von Frauen, Kindern und marginalisiert Gruppen im deutschen Asylsystem zu stärken. Zur Verbesserung des Schutzes vor geschlechterspezifischer Gewalt muss das Gewaltschutzgesetz evaluiert und novelliert werden. Gewaltbetroffene Frauen, deren Aufenthaltsstatus von dem Aufenthaltsstatus ihres Ehemanns oder Partners abhängt, müssen einen eigenständigen Aufenthaltstitel erhalten können. Polizei und Justiz müssen im Umgang mit Betroffenen sexualisierter Gewalt umfassend geschult und sensibilisiert sein.
Mit freundlichen Grüßen
Luise Amtsberg