Luise Amtsberg steht in der Natur und lächelt in die Kamera
Luise Amtsberg
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Silvia S. •

Frage an Luise Amtsberg von Silvia S. bezüglich Migration und Aufenthaltsrecht

Sind Sie dafür, dass wir Ausländer, die sich nicht in unsere Gesellschaft integrieren wollen, sondern sich statt dessen in eine (meist muslimische) Parallelkultur (siehe insbesondere unsere Städte) "integrieren", auch wieder abschieben ? insbesondere dann, wenn Sie von Sozialhilfe leben und/oder Straftaten begehen ?
Werden Sie die nordafrikanischen Länder künftig als sichere Herkunftsländer anerkennen um schnellere Abschiebungen zu ermöglichen ?

Luise Amtsberg steht in der Natur und lächelt in die Kamera
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Salomon,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht.

Abschiebungen sind rechtlich sehr eindeutig definiert: Ausgewiesen werden können anerkannte Flüchtlinge nur dann, wenn sie eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung" darstellen. Straffällige Asylbewerber können ausgewiesen werden, wenn ihr Antrag endgültig abgelehnt wird oder sie als Gefahr für die Sicherheit angesehen werden.

Neben dieser Rechtsgrundlage ist für uns Grüne aber vor allem eine gute Integrationspolitik zentral, damit alle Menschen in unserer Einwanderungsgesellschaft ihr Potential entfalten können, ausreichend finanzierte Sprach- und Integrationskurse stehen dabei im Mittelpunkt genau wie vielfältige Beratungsangebote und schnelle Wege in den Arbeitsmarkt.

Die Einstufung der nordafrikanischen Staaten, oder irgendwelcher Staaten, als sichere Herkunftsstaaten, lehne ich ab. Die Einstufung als „sicherer Herkunftsstaat“ schränkt die Rechte von Schutzsuchenden im Asylverfahren massiv ein. Wir Grüne machen dagegen sehr viel bessere und konkretere Vorschläge, wie Asylverfahren schneller, effizienter und dennoch rechtsstaatlich fair zu organisieren sind – etwa durch eine Qualitätsoffensive BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) und die Einführung einer unabhängigen und realistischen Rechtsberatung. Eine Einstufung als „sicherer Herkunftsstaat“ erleichtert auch nicht die Abschiebungen in solche Länder. Entscheidend ist die Bereitschaft des jeweiligen Staates, seine Bürger zurückzunehmen und Dokumente auszustellen. Dafür schlagen wir menschenrechtskonforme Rückübernahmeabkommen vor. Wir wollen denjenigen Ländern, die ihren Staatsbürger*innen nach einer Rückkehr Sicherheit effektiv garantieren, im Gegenzug über Visaerleichterungen oder Ausbildungspartnerschaften verlässliche Aussicht auf eine geordnete Migration eröffnen.

Beste Grüße

iA Luise Amtsberg

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