Luise Amtsberg steht in der Natur und lächelt in die Kamera
Luise Amtsberg
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Dirk G. •

Frage an Luise Amtsberg von Dirk G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Amtsberg,

am morgigen Freitag, den 06.11.2020, soll über den Entwurf eines "Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung ....." im Bundestag beraten werden.
Mit diesem Gesetz werden weitreichende Grundrechtseinschränkungen unter dem Deckmantel eines "Gesundheitsdiktats" beschlossen.
Sie als Bundestagsabgeordnete aus Schleswig-Holstein haben jetzt die Gelegenheit, sich zu unseren unveräusserlichen Grundrechten zu bekennen und dieses Gesetz zu stimmen! Lassen Sie diesen Gesetzes-Albtraum nicht wahr werden! Ich bitte Sie inständig!
Wie wollen Sie Ihre Zustimmung zu diesen Gesetz vor sich und dem Land rechtfertigen?

Mit freundlichen Grüßen

D. G.

Luise Amtsberg steht in der Natur und lächelt in die Kamera
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr G.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir im Namen von Frau Amtsberg gerne beantworten.

Luise Amtsberg hat dem dritten Bevölkerungsschutzgesetz am vergangenen Mittwoch zugestimmt, damit die notwendigen Corona-Maßnahmen in Zukunft demokratischer und rechtssicherer als bisher gestalten werden.

Die ganze Welt befindet sich mitten in einer Pandemie. Auch Deutschland ist schwer getroffen, die Infektionszahlen sind besorgniserregend, Intensivbetten werden immer knapper. Wir wollen das Leben und die Gesundheit aller schützen, auch die von Ihnen und Ihrer Familie. Dafür braucht es ein funktionierendes Gesundheitssystem. Viele Krankenhäuser, viele Ärzte und Pflegekräfte kommen aber zunehmend an ihre Grenzen. Wir müssen die Pandemie eindämmen und darum haben Bund und Länder Gegenmaßnahmen ergriffen, die teilweise tief in die Grundrechte von uns allen eingreifen. Die Corona-Maßnahmen verlangen uns viel ab. Bisher gab es als rechtliche Grundlage für die Maßnahmen nur die ziemlich allgemein gehaltene Generalklausel des § 28 Infektionsschutzgesetz (IfSG), die wurde dann von den Landesregierungen in jeweiligen Infektionsschutzverordnungen oder Landesgesetzen konkretisiert. Wir als Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen haben seit Mai für eine stärkere Einbindung des Parlaments in der Corona-Krise gekämpft und die unzureichenden Rechtsgrundlagen kritisiert. Wir sind überzeugt: Bei möglichen Grundrechtseingriffen braucht es eine vom Parlament beschlossene konkretere gesetzliche Grundlage und klare Voraussetzungen, um Missbrauch zu verhindern.

Hinzu kommt, dass auch Gerichte unsere Auffassung teilen, dass es diese vom Parlament beschlossene Grundlage braucht. Und genau diese hat der Bundestag nun mit dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz geschaffen. Mit dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz wird die Bekämpfung der Pandemie demokratisch besser legitimiert und bekommt eine solide gesetzliche Grundlage. Jetzt ist klarer unter welchen Voraussetzungen die Bundes- und Landesregierungen in Grundrechte eingreifen dürfen, um unser Gesundheitswesen aufrecht zu erhalten und die Kontrolle über die Corona-Pandemie zu behalten. Wir haben deutliche Grenzen eingezogen. Zum Beispiel haben wir beschlossen, dass generelle Ausgangsbeschränkungen nicht verhängt werden dürfen. Und dass auch in Alten- und Pflegeheimen dafür gesorgt werden muss, dass die Bewohner*innen ein Mindestmaß ein sozialen Kontakten haben können. Alle Maßnahmen sind grundsätzlich auf vier Wochen befristet und müssen dann erst einmal überprüft werden. Damit sind unsere Grundrechte besser geschützt. Die Bekämpfung der Pandemie wird demokratischer und rechtssicherer. Denn um zu funktionieren, müssen Gegenmaßnahmen auch vor Gerichten Bestand haben. Zugleich ist mit diesem Gesetz weiterhin zügiges Reagieren auf das Infektionsgeschehen möglich.

Aus diesen Gründe haben die Grüne Bundestagsfraktion und Luise Amtsberg dem Infektionsschutzgesetz zugestimmt - auch wenn wir an einigen Stellen Kritik daran haben:

* Im Gesetzentwurf ist der Zusammenhang zwischen Infektionsgeschehen und möglichen Maßnahmen nicht klar genug hergestellt. Besser wäre es, Risikostufen zu definieren und die Maßnahmen diesen zuzuordnen. Denn damit könnten sich Bevölkerung und Unternehmen besser darauf einstellen, welche Maßnahmen bei welcher Inzidenz erlassen werden.
* Wir sprechen uns seit langem für die Einrichtung eines interdisziplinär besetzten wissenschaftlichen Pandemierates aus, der mit Empfehlungen eine Strategie für die kommenden Monate entwickeln hilft. Die Chance, ein solches Gremium nun gesetzlich zu verankern, hat die Koalition nicht genutzt.
* Wir setzen uns dafür ein, die Belange von Kindern stärker zu berücksichtigen. Ihnen soll auch in Hotspots mit vielen Infizierten ein Mindestmaß an Kontakten mit anderen Kindern ermöglicht und eine Betreuung in Kita oder Schule garantiert werden, auch wenn diese für den Regelbetrieb geschlossen werden müssen.
* Aus unserer Sicht muss ein Mindestmaß an sozialen Kontakten auch außerhalb von Heimen und Krankenhäusern geschützt sein - Menschen dürfen nicht vollständig isoliert werden - und bei Kontakt- und Reisebeschränkungen der Schutz von Ehe, Partnerschaft und Familie beachtet werden.
* Zudem fordern wir für die Finanzierung von Corona-Tests, ähnlich wie jetzt bei den Schutzimpfungen, die privaten Krankenkassen mit einzubeziehen, statt die kompletten Lasten weiterhin allein der gesetzlichen Krankenversicherung zu übertragen.
* Es muss auch geprüft werden, ob es erforderlich ist, notwendige pandemiebedingte Eingriffe durch gesetzliche Entschädigungsansprüche auszugleichen.

Aufbauend auf dieser Kritik werden wir uns auch in den kommenden Wochen und Monaten im Deutschen Bundestag für einen effektiven Schutz der Bevölkerung bei enger parlamentarischer Kontrolle einsetzen

Beste Grüße und bleiben Sie gesund

Ihr Team Amtsberg

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