Luise Amtsberg steht in der Natur und lächelt in die Kamera
Luise Amtsberg
Bündnis 90/Die Grünen
88 %
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Frage von Ulf-Peter H. •

Frage an Luise Amtsberg von Ulf-Peter H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Amtsberg,

Wie stehen Sie zu?

Die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Oliver Schröm (Chefredakteur Correctiv). Unter seiner Leitung hatte CORRECTIV im Oktober 2018 zusammen mit 18 Medienpartnern Recherchen zu den CumEx-Files veröffentlicht und damit den größten Steuerraubzug Europas aufgedeckt. Umso mehr besorgt uns das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG), das der Bundestag derzeit berät.
Hat der Bundestag sich jetzt Erdogan, Urban usw. zum Vorbild genommen? Wenn Journalisten verboten wird, die Taten von Schwerstkriminellen (z. B. Cum-Ex, Dieselskandal) aufzudecken, ist unsere Demokratie wohl zu Ende.
Irgendwo hat jeder Berufsstand doch ein Ehrgefühl, ob Klempner oder Steuerbeamter. Wieso ist dieses Gefühl unseren Politikern so völlig abhanden gekommen? Folgen Sie Ihrem Gewissen und Ihrem Wählerauftrag. Verhindern Sie die Einschränkungen der Pressefreiheit auch gegen die Interessen derer, von denen hohe Spenden an die Parteien kommen.
Oder treten Sie rechtzeitig in die AfD ein. Denn diese Partei wird stark werden, wenn das Volk sich von den Etablierten Parten nicht mehr beschützt fühlt (obwohl die AfD das Volk genau so verraten wird, aber daran denken die Menschen jetzt in ihrer Verzweiflung nicht).

Prof. Dr. U. H.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Hansen,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage, die wir gerne im Namen von Frau Amtsberg beantworten möchten. Entschuldigen Sie bitte zugleich, dass wir erst heute dazu komme, Ihnen zu antworten.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung (Drs. 19/4724) verfehlt in der Sache das Umsetzungsziel in wesentlichen Punkten.
Es fehlt an einer klaren und rechtssicheren Definition des Geschäftsgeheimnisses ebenso wie an einer klaren Umsetzung der Bereichsausnahmen für ArbeitnehmerInnen und ihre Interessenvertretungen, JournalistInnen und HinweisgeberInnen. Konkrete Ermittlungen, wie beim Correctiv Journalisten Oliver Schröm, oder auch nur drohende Ermittlungen mit der mageren Aussicht auf eventuelle Rechtfertigung am Ende eines langen Verfahrens werden JournalistInnen nicht nur bei der Veröffentlichung, sondern bereits bei der Recherche im Zusammenhang mit Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen lähmen. Insbesondere freie JournalistInnen und finanzschwache Medien werden diesen „chilling effect“ zu spüren bekommen. Ohne eigene Rechtsabteilung wird sich diesen die unklare Rechtslage kaum erschließen und sie werden im Zweifel ihre Arbeit ruhen lassen, wenn sie im Zusammenhang mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen steht. Das behindert die Aufklärungsarbeit der Medien bei Missständen und illegalen Praktiken. Auch würde eine Ausweitung des Begriffs des Geschäftsgeheimnisses den Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsrecht verkürzen. Für HinweisgeberInnen führt der höchst interpretierbare Begriff des „Fehlverhaltens“, unter dem der Gesetzentwurf nicht nur rechtswidriges oder gegen berufsständische Regeln verstoßendes Handeln, sondern auch „unethisches“ Handeln verstehen möchte, zu erheblicher Rechtsunsicherheit über die Zulässigkeit der Offenlegung eines Geschäftsgeheimnisses.

Mit freundlichen Grüßen
Büro Luise Amtsberg

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