Frage an Luise Amtsberg von Philipp P. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrte Frau Amtsberg,
schächten ist in Deutschland grundsätzlich nicht gestattet, die Einfuhr von Fleisch im Ausland geschächteter Tiere ist dagegen legal.
Dieses ohnehin schon weiche Verbot wird in der Praxis jedoch weiter aufgeweicht.
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__4.html
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__17.html
Zum einen gibt es die Möglichkeit in Deutschland Tiere unter Betäubung zu schächten.
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/schlachten-kurs-grub-1.3998717#
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/schlachten-kurs-grub-1.3998717-2
Außerdem wird Fleisch von im Ausland geschächteten Tieren nach Deutschland importiert.
https://youtu.be/MXN2piFmWLo
Die Nachfrager beruft sich auf religiöse Interessen und die Freiheit zum Bekenntnis/Religion.
In Deutschland gilt jedoch die Freiheit sich zu einem Bekenntnis oder einer Religion zu bekennen.
Es gilt jedoch nicht die Freiheit der Bekenntnisse/Religionen alles zu tun.
Das schächten ist ein mitunter minutenlanger Todeskampf für die Tiere.
Wen Sie sehr starke Nerven haben können Sie sich hier anschauen was schächten für die Tiere bedeutet.
https://www.youtube.com/watch?v=paH6JmVL2FA
Was werden Sie gegen diese Tierquälerei tun?
Mit freundlichen Grüßen
P. P.
Sehr geehrter Herr P.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage, die wir gerne im Namen von Frau Amtsberg beantworten möchten.
Tierschutz ist seit 2002 als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Ein großer Erfolg, den wir Grüne im Bundestag gemeinsam mit den Tierschutzorganisationen erreicht haben. Wir setzen uns außerdem für ein Ende der Massentierhaltung, ein Tierschutzgesetz und tierversuchsfreie Forschungsmethoden ein.
Die rituelle Schlachtung in Form des Schächtens erfordert eine ausgewogene Lösung, die das Grundrecht auf freie Religionsausübung und das im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz in Einklang bringt. Dabei ist das betäubungslose Schächten in Deutschland zu Recht grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind nur mit einer ausdrücklichen behördlichen Genehmigung erlaubt, die an Auflagen geknüpft ist.
Ein geeignetes Verfahren ist für uns weiterhin die Kurzzeitbetäubung durch elektrischen Strom oder andere reversible Betäubungsmethoden vor dem Schlachten. Hierin sehen wir einen tragfähigen Ausgleich zwischen Religionsfreiheit und Tierschutz.
Mit freundlichen Grüßen
Team Luise Amtsberg