Was tun Sie, damit Ladestrom bezahlbar bleibt?
Diverse Anbieter von Ladekarten erhöhen gerade massiv die Preise für das Laden von Elektroautos. Entgelte von 60 Cent oder sogar mehr pro Kilowattstunde Strom sind keine Seltenheit. Das bedeutet, dass E-Mobilität ab dem kommenden Jahr für viele Menschen unwirtschaftlich wird. Denn bei solchen Preisen spielt es keine Rolle mehr, ob man einen Verbrenner oder ein E-Auto fährt. Zwar mögen viele Ladevorgänge zu Hause stattfinden und unter die Strompreisbremse fallen, aber längst nicht alle E-Auto-Fahrer haben eine Wallbox zu Hause. Auch hilft die Strompreisbremse niemandem, der sich erst jetzt ein E-Auto anschaffen möchte und auf der Langstrecke ist man ohnehin auf mobiles Laden angewiesen. Was tun Sie also, um hier Abhilfe zu schaffen?
Sehr geehrter Herr v. L.,
wenn der ohnehin stockende E-Mobilitätsausbau mit der Energiekrise zum Erliegen käme, wäre das ein fatales Signal. Mehr als 90 Prozent des Verkehrs hängen noch immer an Öl oder Gas, die klimapolitische Notwendigkeit zum Umstieg ist enorm.
Die Strompreisbremse wirkt für alle Stromkundinnen und Stromkunden zu Beginn des Jahres 2023. Davon profitieren Kund*innen, die ihren Pkw privat oder am Arbeitsplatz laden genauso wie diejenigen, die öffentliche Ladesäulen nutzen. Die Betreiber sind gesetzlich verpflichtet, die Preisnachlässe an die Letztverbraucher*innen weiterzugeben (Drucksache 20/4685, S. 77).
Jede Preisbremse braucht einen möglichst objektiven Bezugspunkt. Dieser kann ausschließlich beim Verbrauch in der Vergangenheit liegen. Die Preisbremsen entlasten aber selbstverständlich auch dann noch, wenn zusätzliche Verbraucher, z.B. ein Neuwagen, hinzukommen.
Wir setzen alles daran, dass die Entlastungen schnell und unbürokratisch bei den Verbraucher*innen ankommen. Sämtliche Mehrkosten zu kompensieren, wäre aber illusorisch. Viele E-Auto-Modelle sind über die gesamte Nutzungsdauer schon heute günstiger als vergleichbare Verbrenner. Das belegen diverse Studien, z.B. des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (2019).
Für eine Verkehrswende und Entlastung, die in der Breite trägt, muss neben der Ladesäule unsere volle Aufmerksamkeit auf dem ÖPNV-Ausbau liegen.
Mit besten Grüßen
Lisa Badum
Sehr geehrter Herr v. L.,
die Entlastung aufgrund der Strompreisbremse ist auf alle Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher im Sinne des § 2 Nummer 12 StromPBG anwendbar. Von der Strompreisbremse profitieren nicht nur diejenigen, die zuhause eine Wallbox nutzen. Auch die Betreiber öffentlich zugänglicher Ladesäulen haben Anspruch auf die Entlastungsbeträge, die die Strompreisbremse generiert.
In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Ladesäulenbetreiber die Strompreisbremse nicht, wie angedacht, an ihre Kund*innen weiterreichen. Als Bündnisgrüne haben wir mehrfach auf diese Unzulänglichkeiten hingewiesen, allerdings divergieren hier die Positionen der Koalitionspartner. Auf unser Drängen hat immerhin die EnBW angekündigt, die Strompreisbremse an die Kund*innen weiterzureichen, allerdings erst Ende 2023.
Ein weiteres Problem für die hohen Ladesäulenpreise liegt vielerorts in der regionalen Monopolstellung einiger Stromanbieter. Die regionalen Monopolisten verlangen von den Kund*innen anderer Fahrstromanbieter bis zu 55 Prozent höhere Preise als von ihren eigenen Kund*innen. Das sogenannte Roaming verteuert also zusätzlich die Preise an der Ladesäule. Der vom Bundesverkehrsministerium vorgestellte Masterplan Ladeinfrastruktur II will diese Praxis überprüfen.
Die hohen Preise an der Ladesäule bergen die Gefahr, dass die dringend notwendige Antriebs-Transformation ausgebremst wird. Hier müssen wir gegensteuern: mit klaren Regelungen zum Verbraucher*innenschutz und einer ambitionierten Energiewende.
Mit besten Grüßen
Lisa Badum