Warum gelten für Kirchen Sonderrechte, obwohl fast die Hälfte der Bevölkerung konfessionslos ist – und warum finanziert der Staat diese Privilegien weiterhin mit Milliardenbeträgen?
Sehr geehrte Frau Badum,
fast 47 % der Bevölkerung sind konfessionslos, nur 44 % gehören noch den beiden großen Kirchen an – und doch genießen diese weiterhin Sonderrechte. Warum werden Gehälter von Bischöfen und Kardinälen aus Steuergeldern bezahlt, statt aus kirchlichen Mitteln? Weshalb übernimmt der Staat die Kirchensteuererhebung, obwohl jeder Verein dies selbst regeln muss? Warum gibt es überhaupt eine Kirchensteuer, die von der Allgemeinheit erhoben wird? Seit Bestehen der Bundesrepublik wurden rund 24 Milliarden Euro an Staatsleistungen gezahlt – jährlich etwa 600 Mio. Euro. Warum darf die Kirche gegen das AGG verstoßen und sich auf eigenes Arbeitsrecht berufen, obwohl Art. 3 Abs. 3 GG eine Benachteiligung aus religiösen Gründen untersagt? Zudem kooperiert die Kirche bei der Aufklärung von Missbrauchsskandalen nur unzureichend und ihr Verhalten ist nicht mehr zeitgemäß. Wann wird sich die Union für das Ende dieses Sonderstatus einsetzen?
Mit freundlichen Grüßen
Michael B.