Frage an Lisa Badum von Georg B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Badum,
herzlichen Glückwunsch, nun sind Sie ja im Bundestag.
Ich spreche heute ein Thema an, was mich wahnsinnig ärgert.
Angeblich geht es uns ja so !! gut in Deutschland. Doch wenn ich mir die meine steuerliche Belastung ansehe, dann bekomme ich Wut. Nun habe ich wieder über 100 € mehr Belastung durch "Änderung" der Autoversicherung (kein größeres Auto gekauft) und Änderung der Krankenkassenbeiträge.
Unsere Abgeordneten bekommen nun mtl. 9542 € und eine Aufwandpauschale (steuerfrei) von 4318 €.
Von den kleinen Leistungen will ich nicht mal sprechen...
Wissen Sie, wie lange ein normaler Arbeiter hier jemand arbeiten muß, um dieses Geld zu verdienen?
Warum hat niemand den Mut auf zu stehen und zu sagen, Schluss jetzt mit der Diätenerhöhung?
Haben Sie den Mut???
Über eine Rückmeldung freue mich mich sehr!
Sehr geehrter Herr B.,
für ihre kritische und offene Nachricht danke ich Ihnen herzlich. Es ist wichtig, dass auch dort ein guter Dialog geführt wird, wo unterschiedliche Ansichten herrschen.
In der Sache ist es so, dass eine unabhängige Kommission (diese hatten wir GRÜNE lange eingefordert, um endlich eine neutrale Instanz mit der stets heiklen Frage der angemessenen Entschädigung zu beauftragen) im Jahr 2013 Empfehlungen zu einer Reform der Abgeordnetendiäten abgegeben hat, um mehr Nachvollziehbarkeit und Transparenz zu erreichen. Der jetzige Mechanismus folgt diesen Empfehlungen, weswegen wir dem Beschluss im Bundestag zugestimmt haben. Allerdings wollen wir, dass auch die Altersversorgung der Abgeordneten reformiert wird. Sie muss endlich stärker an die Realität von Altersbezügen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern angelehnt werden.
Über Jahre wurde öffentlich darüber gestritten, wie die Höhe der Abgeordnetenentschädigung sein soll, wer sie festlegt und wie eine Erhöhung von Bezügen stattfindet. Im Jahr 2011 wurde eine Unabhängige Expertenkommission eingesetzt, die dem Parlament mit der Drucksache 17/12500 Empfehlungen vorgelegt hat. Dazu wurden in der letzten Legislaturperiode Beschlüsse im Bundestag gefasst. Für eine weitere Gültigkeit in der neuen Wahlperiode muss der Bundestag diese Beschlüsse verlängern. Die jährliche Anpassung der Höhe der Abgeordnetenentschädigung führt zu einer angemessenen, die Unabhängigkeit der Abgeordneten sichernden Entschädigung. Nach einhelliger Auffassung der unabhängigen Kommission wurde eine angemessene Entschädigung in dem bis 2014 geltenden Abgeordnetengesetz nicht erreicht. Die Anpassung ist an die allgemeine Lohnentwicklung gekoppelt, indem die Diäten entsprechend dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex steigen. Die Bezugnahme der Experten auf den allgemein verwendeten Nominallohnindex relativiert den Vorwurf der „Selbstbedienung“. Das Verfahren führt damit zu einer transparenten, nachvollziehbaren Erhöhung. Die Indexierung genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine eigene, öffentliche und nachvollziehbare Entscheidung des Parlaments über die Entschädigung.
Freundliche Grüße
Lisa Badum