
Die Impfquoten mögen zwar ähnlich sein, aber die Gesundheitssysteme in Großbritannien und den skandinavischen Ländern sind strukturell anders als in Deutschland
Henning Angerer
Die Impfquoten mögen zwar ähnlich sein, aber die Gesundheitssysteme in Großbritannien und den skandinavischen Ländern sind strukturell anders als in Deutschland
Es ist mitnichten so, dass alle Jurist*innen ihre Auffassung einer generellen Verfassungswidrigkeit der allgemeinen Impfpflicht teilen.
Insgesamt habe ich auch hier auf abgeordnetenwatch meine Entscheidung zur Impfpflicht bereits mehrfach dargelegt und begründet. Lesen Sie diese gern auch in den Antworten noch einmal nach.
Im Koalitionsvertrag haben wir allerdings bereits festgeschrieben, dass wir einen Erörterungsanspruch über mobiles Arbeiten und Homeoffice gesetzlich festlegen wollen.
Sofern die Grenzen der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden, ist dieser Eingriff jedoch insofern gerechtfertigt, als dass eine Impfpflicht dem Ziel dient, dasselbe Grundrecht, d.h. die körperliche Unversehrtheit und den Schutz des Lebens, zu schützen.
Wie auch im Koalitionsvertrag vereinbart, möchten wir eine gesetzliche Grundlage schaffen, um Drugchecking in Deutschland rechtssicher zu ermöglichen