Frage von Silke F. •

Wie stehen Sie zum Referentenentwurf zur Novellierung des VBVG (Betreuervergütung)?

Sehr geehrte Frau Heitmann,

Seit der letzten, ohnehin schon marginalen, Erhöhung der Betreuervergütung 2019 warten wir auf eine Anpassung der Vergütung. Inzwischen ist das neue BTOG in Kraft getreten, welches nachweislich zur Folge hat, dass Betreuer mehr leisten müssen. Die Inflation wurde bei uns befristet bis 12/25 mit €7,50/Fall und Monat "ausgeglichen". Behörden, Gerichte und Versicherungsträger sind unterbesetzt und verursachen durch ihr Nichtstun ebenfalls massiv mehrarbeit.

Nun wurde eine Referentenentwurf zur Betreuervergütung ab 2026 veröffentlicht, der zwar einigen wenigen Betreuern etwas mehr Geld in die Taschen spült, ein Großteil allerdings geht lehr aus oder erhält de Facto weniger Vergütung als jetzt (ich z.B. -6,56%). Begründung: Die Länder wollen nicht mehr zahlen. Prima. Dann werden bald die Kommunen viel mehr zahlen, weil die Betreuungen von Behördenbetreuern geführt werden müssen, wenn wir unser Amt niederlegen.

Portrait von Linda Heitmann
Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrte Frau F.

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre wichtigen Hinweise.

Es besteht kein Zweifel, die Arbeit der Betreuerinnen und Betreuer ist von fundamentaler Bedeutung. Daher erst einmal herzlichen Dank auch an Sie, dass Sie sich dieser Aufgabe annehmen. 

Betreuer*innen sind nicht nur die rechtliche und soziale Stütze für Menschen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder anderen Umständen nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten alleine zu regeln. Vielmehr tragen sie aktiv zur Sicherstellung der Teilhabe dieser Menschen an der Gesellschaft bei – sei es durch die Gewährleistung von Selbstbestimmung, die Wahrung von Rechtsansprüchen oder die Förderung einer aktiven Teilnahme am öffentlichen und sozialen Leben.

Die Betreuungsarbeit sichert damit nicht nur die Menschenrechte der Betroffenen, sondern auch das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe, ein zentrales Element unserer Demokratie. Sie übernehmen eine Schlüsselrolle in einer inklusiven Gesellschaft, die darauf angewiesen ist, dass alle Menschen – unabhängig von ihren Lebensumständen – gleichberechtigt und respektvoll behandelt werden. 

Mit Blick auf die aktuelle Situation der Betreuer*innen müssen die Vergütungsregelungen angepasst werden, um sowohl der Wichtigkeit ihrer Arbeit als auch den gestiegenen Lebenshaltungskosten und den Tarifeinigungen im öffentlichen Dienst gerecht zu werden. Der zuletzt beschlossene Inflationsausgleich war eine Notlösung, die jedoch angesichts der anhaltend hohen Anforderungen und der zwischenzeitlich gestiegenen Tarife nur vorübergehend eine Erleichterung verschaffen konnte. Bereits damals war klar, dass eine weitreichendere und langfristige Reform erforderlich sein würde, um den Betreuer*innen die Anerkennung und Unterstützung zu bieten, die sie verdienen.

Mit dem Kabinettsbeschluss vom 11. Dezember sind wir diesem Ziel durchaus ein bedeutendes Stück nähergekommen. Der überarbeitete Entwurf stellt die Betreuerinnen und Betreuer erheblich besser als der ursprüngliche Referentenentwurf und erkennt die Wichtigkeit ihrer Arbeit auch in den finanziellen Rahmenbedingungen besser an. 

Besonders meiner Fraktion war es ein großes Anliegen, die parlamentarischen Beratungen noch 2024 zu beginnen, um noch in dieser Legislatur zu einem Beschluss zu kommen. Hier wurden wir allerdings von der Union ausgebremst. Es ist zu bedauern, dass auf dem Rücken der Betreuer*innen taktisch agiert wird.  Nun gilt es wohl, eine Mehrheit im nächsten Bundestag für die notwendigen Erhöhungen zu gewinnen. Wir sind in intensiven Gesprächen mit den demokratischen Fraktionen, um dieses Ziel zu erreichen. 

Ich möchte aber darauf hinweisen: Wir sind hier auch auf das Mitwirken der Länder angewiesen, da das Gesetz am Ende im Bundesrat zustimmungspflichtig sein wird. Zuversichtlich stimmt uns, dass es eine breite Einigkeit über den Wert der Arbeit von Betreuer*innen gibt. Allerdings erklärt es, dass die Erhöhung vielleicht nicht so stark ausfällt, wie Sie und auch ich es uns im Idealfall wünschen würden. Denn wenn das Gesetz an den Ländern am Ende scheitert, haben wir alle nichts gewonnen. 

Als Grüne halten wir auf jedem Fall aber an dem Ziel fest, möglichst bald zu einer besseren gesetzlichen Regelung und Vergütung für Betreuer*innen zu kommen - an der Grünen Bundestagsfraktion wird es nicht scheitern.

Mit freundlichen Grüßen

Linda Heitmann, MdB 

 

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