Weitere Fragen an Linda Heitmann
vielen Dank für Ihre Anfrage, die außerhalb meiner Themen- und Zuständigkeitsbereiche liegt. Daher kann ich Ihnen leider keine Auskunft geben und würde Sie bitten, Ihre Anfrage auf Wunsch direkt an das zuständige Außenministerium zu richten. Vielen Dank.
Daher freue ich mich besonders, Ihnen hiermit jetzt offiziell mitteilen zu können, dass durch das beschlossenen Gesetz die Umsatzsteuerbefreiung für Musikschulen bestehen bleibt und sich auch am Verfahren nichts ändern wird.
Auch mir ist es wichtig, dass die Zahl der Spender*innen erhöht wird. Gleichzeitig liegt es mir auch sehr am Herzen, sicherzustellen, dass in Deutschland niemandem nach dem Tod Organe entnommen werden, wenn dies nicht dem Willen der Person entspricht.
Der Hintergrund ist, dass nur Petitionen, die in die Zuständigkeit des Bundes fallen, auf der Bundestagsseite veröffentlicht werden können. Der Ausschussdienst des Petitionsausschusses wird sich hierzu gerne mit Ihnen schriftlich in Verbindung setzen, sobald die angeforderte Stellungnahme vorliegt.