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Linda Heitmann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Don M. •

Frage an Linda Heitmann von Don M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Heitmann,
als Abgeordnete für den Bezirk Altona bitte ich Sie um Hilfe, mir untenstehende Fragen zu beantworten. Bei der Pressestelle der Senatskanzlei bekam ich keine Antwort und Herr Winter vom Bürgerbüro weigerte sich meine Fragen zu beantworten.
Ich bitte Sie um Hilfe und verbleibe mit freundlichen Grüssen.
Don Mudra

1. Der Zuschuss für die Kirchentage ist abhängig von der Haushaltslage.
Die Stadt Hamburg wird in den nächsten 4 Jahren ca. 3 Milliarden Euro weniger an Steuern einnehmen als geplant. Das ist die Prognose des Finanzsenators Michael Freytag vom 27. Mai 2009. (Hamburger Abendblatt)
Warum bewilligt der Senat, ungeprüft, in Zeiten schlechter Haushaltslage, der Evangelischen Kirche einen Zuschuss von 7.5 Millionen Euro, plus Sachleistungen?

2. Die 5 Tage Kirchentag kosten laut Finanzplan der Evangelischen Kirche 18.650.000,00 Euro (18,65 Millionen Euro). Davon sind 7,9 Millionen Zuschuss vom Steuerzahler.
Wofür werden diese 7,9 Millionen verwendet?

3. Die Betriebs,-Verwaltungs-und Personalkosten sollen laut Finanzplan der Ev. Kirche für 5 Tage Kirchentag 5,4 Millionen Euro betragen, Die Veranstaltungskosten sollen 7,8 Millionen Euro betragen.
Wie sehen Sie die enormen Personal-und Veranstaltungskosten?

4. Verfassungsrechtlich ist der Zuschuss an die Kirchentage kritisch zu sehen. Stichwort: Staatliche Neutralitätspflicht.
Wie steht der Senat dazu?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Mudra

In der Tat ist die Haushaltslage in Hamburg derzeit sehr angespannt, und gemeinsam mit allen Behörden stellen wir als Fraktion sämtliche Haushaltsposten auf den Prüfstand.
Der Zuschuss für die Kirchentage im Jahre 2013 ist der evangelischen Kirche allerdings bereits im März zugesichert worden, und diese plant bereits damit. Dies ist nicht ungeprüft geschehen, sondern im Senat diskutiert worden.

Dabei ist in die Entscheidung mit eingeflossen, dass bereits 1995 ein Kirchentag in Hamburg stattgefunden hat und ein Gutachten ergeben hat, dass durch die Ausrichtung des Kirchentages mittel- und langfristig positive Effekte auf die Hamburger Wirtschaft und damit auch den Hamburger Haushalt zu erwarten sind. Die Veranstaltung bedeutet zudem einen hohen Imagegewinn für die Stadt Hamburg und die Organisation einer so umfangreichen Großveranstaltung auch eine Qualifikation der Stadt für die Durchführung anderer Großereignisse.
Insgesamt waren 1995 125.088 teilnehmende Gäste in der Stadt, und es wird erwartet, dass im Jahr 2013 neben den Hotels und Herbergen außerdem die parallel stattfindende Internationale Gartenschau (igs) sowie die internationale Bauausstellung (IBA) profitieren werden.

Bei den Zuschüssen zum Kirchentag handelt es sich zum einen um Geldleistungen zur direkten Unterstützung der Veranstaltungsdurchführung, zum anderen um Sachleistungen, wie etwa dem Erlass von Gebühren für Veranstaltungsräume u.ä. Zu dieser Veranstaltung werden etwa 110.000 Dauerteilnehmende sowie eine große Zahl an Tagesgästen erwartet. Es finden während der 5-tägigen Veranstaltungsdauer schätzungsweise 3.000 Einzelveranstaltungen statt. All dies ist mit einem entsprechenden Aufwand an Verwaltungs- und Personalkosten verbunden. Insgesamt rechnet die Evangelische Kirche mit Kosten von 16 bis 17 Millionen Euro. Der finanzielle Anteil Hamburgs liegt damit bei ca. 45% und ist mit der Beteiligung vergleichbar, die auch andere Städte leisten. So wurde der im Mai 2009 in Bremen stattfindende Kirchentag dort ebenfalls mit 7,5 Millionen Euro gefördert, obwohl der Stadtstaat über einen noch wesentlich kleineren Haushaltsetat verfügt als Hamburg.

Was Ihre Frage nach der Stellung des Senates zur staatlichen Neutralitätspflicht betrifft, so kann ich als einzelne Abgeordnete nicht im Namen des Senates sprechen. Letztlich muss das Verfassungsgericht - sofern ihm eine Beschwerde vorliegt - beurteilen, ob öffentliche Zuschüsse zu Kirchentagen verfassungsrechtlich zu beanstanden sind. Allerdings steht es selbstverständlich auch anderen Trägern und Religionsgemeinschaften frei, bei der Stadt Zuschüsse zu beantragen, sofern sie Veranstaltungen von großer öffentlicher Tragweite planen und einen kritischen gesellschaftlichen Dialog fördern.

Mit freundlichen Grüßen

Linda Heitmann

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