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Linda Heitmann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Michael S. •

Setzen Sie sich für eine Umsatzsteuerbefreiung für Musikunterricht ein und sind damit gegen die geplante Neuregelung der Umsatzsteuerbefreiung für Instrumental und Gesangsunterricht?

Sehr geehrte Frau Heitmann,
zum 1.1.25 soll laut Gesetzentwurf (vereinfacht gesagt) folgendes gelten: 19% Umsatzsteuerpflicht für Musikunterricht. Dieses würde den Musikunterricht dementsprechend verteuern und es wäre daher mit einem Bildungsrückgang zu rechnen. Musikalische Bildung nur noch für Kinder von Vermögenden? Selbst bei den gegenwärtigen Kosten ist es vielen nicht möglich sich einen Unterricht zu leisten. Wie würde sich die Lage an kommunalen & privaten Musikschulen, für Soloselbständige entwickeln? Ausgelöst würde dadurch wohl auch eine vermehrt "Schwarzarbeit"! Bildung sollte nicht zusätzlich verteuert werden und allen zugänglich sein. Bitte setzen Sie sich auch dafür ein, dass nicht das Finanzamt eigenmächtig und fachfremd über eine Umsatzsteuerbefreiung entscheidet, sondern wie bisher die fachkundige Kulturbehörde. Sagen Sie nein zu dem gegenwärtigen Entwurf zur Neuregelung der Umsatzsteuerbefreiung.
Mit herzlichen Grüßen Michael Sievert für die Musikschule Karin K.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Lieber Herr S., 

vielen Dank für Ihre Zuschrift. 

Zur geplanten Änderung der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen haben wir vor und während der Verhandlungen zum Jahressteuergesetz viel Post erhalten. Mit vielen VertreterInnen der betroffenen Verbände waren wir ebenfalls im Austausch. 

Am Freitag, 18.10.2024 wurde das Gesetz nun vom Bundestag beschlossen und wird zum 1.1.2025 in Kraft treten. Und da wir als Grüne Musik- und Tanzschulen wichtig finden und den Zugang dazu nicht durch höhere Kosten oder Bürokratie erschweren wollen, hatten wir uns von Beginn an dafür stark gemacht, dass diese ausgenommen werden und konnten uns damit am Ende auch durchsetzen. Daher freue ich mich besonders, Ihnen hiermit jetzt offiziell mitteilen zu können, dass durch das beschlossenen Gesetz die Umsatzsteuerbefreiung für Musikschulen bestehen bleibt und sich auch am Verfahren nichts ändern wird. Musikalische Bildung soll und wird sich somit nicht verteuern. 

Zudem wurde die Umsatzsteuerbefreiung inhaltlich ausgeweitet, sodass nicht mehr nur Leistungen, die auf Aufnahmeprüfungen oder Beruf vorbereiten, sondern künftig allgemeiner formuliert Schul- und Hochschulunterricht, Aus- und Weiterbildung sowie Umschulungen befreit sind. Für die genaue Ausgestaltung wird das Bundesfinanzministerium zeitnah ein Umsetzungsschreiben an die Finanzbehörden verfassen. Dieses werden wir genau prüfen und gegebenenfalls Änderungen verlangen. Ich hoffe sehr, dass Ihnen das für den Moment erst einmal weiterhilft. 

Mit freundlichen Grüßen 

Linda Heitmann, MdB

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